Lohnordnung Gablonzer Warenerzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2019

Gültigkeit:
1.1.2019 bis 31.12.2019
Gilt für:
Österreichweit

Zusatzkollektivvertrag

zum Kollektivvertrag der GABLONZER BETRIEBE vom 13. Mai 1985 

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt

a) räumlich für das Gebiet der Republik Österreich.

b) fachlich für alle Betriebe der vertragsabschließenden Arbeitgeberorganisation, die ganz oder überwiegend Waren nach Gablonzer Art herstellen.

c) persönlich für alle in den Betrieben beschäftigten Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge, mit Ausnahme kaufmännischer Lehrlinge.

II. Lohnrechtliche Teil

Durch diesen Zusatzkollektivvertrag wird der lohnrechtliche Teil des Kollektivvertrages wie folgt neu geregelt:

Lohnstufe I
Spezialarbeiter ............................ € 10,36

Lohnstufe II
Facharbeiter .................................. € 9,05

Lohnstufe III
Qualifizierte Arbeiter
nach 6 Monaten ............................. € 9,05
in den ersten 6 Monaten ................ € 8,12

Lohnstufe IV
Arbeiter ...................................... € 7,34

Lehrlingsentschädigungssätze

Lehrlinge im 1. Lehrjahr ........... 35 % der Lohnstufe II
Lehrlinge im 2. Lehrjahr ........... 45 % der Lohnstufe II
Lehrlinge im 3. Lehrjahr ........... 60 % der Lohnstufe II
Lehrlinge im 4. Lehrjahr ........... 80 % der Lohnstufe II

Dem Lehrling sind die Internatskosten, die durch den Aufenthalt des Lehrlings in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, zu bevorschussen und so zu ersetzen, dass dem Lehrling für den Zeitraum, der der Dauer des Internatsaufenthalts entspricht, zumindest die Hälfte der Lehrlingsentschädigung verbleibt.

III. Geltungsbeginn

Dieser Zusatzkollektivvertrag wird mit 1. Jänner 2019 wirksam und gilt bis 31. Dezember 2019.
Gleichzeitig tritt der lohnrechtliche Teil des Zusatzkollektivvertrages vom 27. November 2017 außer Kraft.


Wien, am 30. November 2018

FACHVERBAND DER GLASINDUSTRIE ÖSTERREICHS

Der Obmann:

DI Johann Eggerth e.h.

Der Geschäftsführer:

MMag. Alexander Krissmanek e.h.


BUNDESINNUNG DER KUNSTHANDWERKE

Der Bundesinnungsmeister:

Hans Joachim Pinter e.h.

Der Geschäftsführer:

Mag. Erwin Czesany e.h.


Die Verhandlungsleiterin:

Mag. Claudia Aichhorn e.h.


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Produktionsgewerkschaft

Der Bundesvorsitzende:

Rainer Wimmer e.h.

Der Bundessekretär:

Peter Schleinbach e.h.


Der Sekretär:

Franz Stürmer e.h.