Lohnordnung Holzbau-Meistergewerbe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026
Anhang gemäß § 5 RKV
Lohntafel (Lohnordnung)
Kollektivvertragslöhne
| Stundenlohn ab 1. Mai 2026 in Euro | |
|---|---|
| Vizepolier | € 21,94 |
| Vorarbeiter | € 20,27 |
| Bundzimmerer; Zimmereitechniker mit Lehrabschlussprüfung | € 19,50 |
| Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung; Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden | € 18,92 |
| Zimmereitechniker ohne Lehrabschlussprüfung; Zimmerer ohne Lehrabschlussprüfung; angelernte Arbeiter | € 17,56 |
| Zimmererhelfer | € 16,50 |
Lehrlingseinkommen
| Lehrlingseinkommen | Stundenlohn ab 1. Mai 2026 in Euro |
|---|---|
| im 1. Lehrjahr | € 6,17 |
| im 2. Lehrjahr | € 8,24 |
| im 3. Lehrjahr | € 11,66 |
| im 4. Lehrjahr | € 15,51 |
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
Artikel III – Lehrlinge
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres. Im 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres. Im 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Artikel IV – Praktikanten
a) Pflichtpraktikanten, das sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit verrichten, erhalten eine Entlohnung in Höhe des Lehrlingseinkommens für das 1. Lehrjahr.
b) Ferialarbeitnehmer, das sind solche, die nicht unter lit. a) fallen und in Zeiten von Schulferien vorübergehend beschäftigt werden, erhalten eine Entlohnung in Höhe des Lehrlingseinkommens für das 2. Lehrjahr.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Gewerkschaft Bau-Holz ist ausgeschlossen.