Lohnordnung Hut-, Kappen- und Pelzindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.9.2017
- Gilt für:
- Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem
Fachverband Textil-, Bekleidung-, Schuh- und Lederindustrie
Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
für die Hut-, Kappen- und Pelzindustrie
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE.
I. Geltungsbereich
a) räumlich: Für das Gebiet der Republik Österreich, ausgenommen Vorarlberg.
b) fachlich: Auf der Seite der Arbeitgeber für die dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie angehörigen Mitgliedsbetriebe bzw. selbständigen Betriebsabteilungen der Hut-, Kappen- und Pelzindustrie.
c) persönlich: Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für die gewerblichen Lehrlinge.
II. Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. September 2017 in Geltung.
III. Erhöhung der Zeitlöhne
Die vor dem 1. September 2017 tatsächlich bezahlten Stundenlöhne (IST-Löhne) werden um 1,8 %, mindestens jedoch um € 27,50 pro Monat erhöht. Der so erhöhte IST-Lohn ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem neuen kollektivvertraglichen Stundenlohn entspricht.
Ist dies nicht der Fall, so ist der um 1,8 %, mindestens jedoch um € 27,50 pro Monat erhöhte IST-Lohn auf den neuen kollektivvertraglichen Stundenlohn anzuheben.
IV. Erhöhung der Zeitlöhne mit variablen Leistungsprämien
Zeitlöhnern, die neben ihrem tatsächlichen Stundenlohn variable Leistungsprämien erhalten, ist der effektive Verdienst zum 1. September 2017 um 1,8 %, mindestens jedoch um € 27,50 pro Monat zu erhöhen.
V. Erhöhung der Akkorde und akkordähnlichen Prämien
Bei Leistungsentlohnung gemäß § 7 (5) RKV vom 1. April 1996, sind die innerbetrieblichen Akkord- bzw. Prämiengrundlagen ( Akkordrichtsätze ) zum 1. September 2017 so anzuheben, dass sich die Effektivverdienste um 1,8 %, mindestens jedoch um € 27,50 pro Monat erhöhen.
Wird durch die IST-Lohnerhöhung von 1,8 %, mindestens jedoch um € 27,50 pro Monat der Akkord- bzw. Prämiendurchschnittsverdienst der Gesamtheit einer Lohngruppe im Sinne des kollektivvertraglichen Lohntarifes, welcher gemäß § 7 (5) 4. RKV im Durchschnitt 20 % über dem jeweiligen kollektivvertraglichen Stundenlohn liegen muss, erreicht oder überschritten, ist keine weitere Erhöhung der innerbetrieblichen Akkord- bzw. Prämiengrundlagen vorzunehmen.
Ist dies nicht der Fall, so ist festzulegen, welche Leistungsgrundlagen (Akkordrichtsätze) zu verändern sind, damit der neue Akkord- bzw. Prämiendurchschnittsverdienst gemäß § 7 (5) 4. RKV (Kollektivvertragslohn + 20 %) erreicht wird.
VI. Einmalzahlung
Mit 1. September 2017, erhalten alle ArbeiterInnen einen Betrag von € 75,00 Einmalzahlung auf Basis von Vollzeitbeschäftigung.
Sollte der Monatslohn bereits zur Auszahlung gekommen sein, so ist die Einmalzahlung mit der nächsten Lohn-/Gehaltsabrechnung durchzuführen.
VII. Lohntarif für die Hutindustrie
Ab 1. September 2017 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:
a) Herrenhutindustrie
Lohngruppe I: | EUR 8,07 |
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Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10%. | |
Lohngruppe II: | EUR 7,82 |
| |
Lohngruppe III: | EUR 7,60 |
| |
Lohngruppe IV: | EUR 7,48 |
| |
Lohngruppe V: | EUR 7,34 |
| |
Lohngruppe VI: | EUR 7,21 |
|
|
LohngruppeVII: | EUR 7,13 |
andere Hilfskräfte ohne Facharbeit, Portier(in), Nachtwächter(in) |
b) Damenhutindustrie
1. Appreteur(in) | EUR |
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8,06 | |
2. Strohhutnähen: | EUR |
a) Anlernlinge während der dreimonatigen Anlernzeit | 7,13 |
b) während der ersten drei Monate nach der Anlernzeit (Auslehre) | 7,21 |
c) Strohhutnähen | 7,59 |
3. Kesselwärter(in) und Professionisten: | EUR |
a) Professionisten, Fahrer(in) (wenn gelernte(r) Schlosser(in) oder Mechaniker(in) | 7,94 |
b) detto bei besonders qualifizierter Arbeit | 8,07 |
c) Fahrer(in) | 7,82 |
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %. | |
4. Modist(innen) und Staffierer(innen) | EUR |
a) nicht selbständiges Handarbeiten im 1. Jahr nach der Auslehre | 7,21 |
b) Staffieren und Steppen | 7,34 |
c) selbständiges Handarbeiten | 7,48 |
d) Tischerste(r) | 7,59 |
e) Modellmodist(in) | 7,70 |
5. andere Arbeitskräfte: | EUR |
a) Aufsetzen, Papierledern und Etikettnähen | 7,13 |
b) Glänzen und Reiben | 7,34 |
c) Hilfsarbeiten | 7,21 |
d) Bediener(in) | 7,13 |
Allfällige Zulagen, Zuschläge und Prämien sind um 1,8 % zu erhöhen.
VIII. Lohntarif für die Kappenindustrie
Ab 1. September 2017 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:
Gelernte Arbeiten, Bügeln, Zuschneiden: | EUR |
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Unselbständig | 7,24 |
Selbständig | 8,47 |
Maschinnähen: | EUR |
Unselbständig | 7,03 |
Selbständig | 7,24 |
Handnähen: | 7,03 |
Handbügeln: | 7,48 |
Unter den im vorstehenden Schema als selbständig bezeichneten Arbeitnehmern sind solche zu verstehen, die sämtliche in ihren Sparten im Betrieb anfallenden Arbeiten (Kappenarbeiten) selbständig ausführen können.
Anlernlinge erhalten in den ersten 3 Monaten der Beschäftigung 90 % des Lohnes der Kategorie, in der sie beschäftigt sind.
Allfällige Zulagen, Zuschläge und Prämien sind um 1,8 % zu erhöhen.
IX. Lohntarif für die Pelzindustrie
Ab 1. September 2017 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:
Die Klopfzulage beträgt 15 % vom Lohn der Kürschner-Präparatorenfachkraft der Klasse 2.
Bediener(innen) erhalten 90 % des niedrigsten oben angeführten Stundenlohnes.
Anlernlinge erhalten in den ersten drei Monaten der Beschäftigung 90 % des Lohnes der Kategorie, in der sie beschäftigt sind.
Allfällige Zulagen, Zuschläge und Prämien sind um 1,8 % zu erhöhen.
X. Lehrlingsentschädigung
bei drei-/vierjähriger Lehrzeit: | ||
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im 1. Lehrjahr monatlich | EUR | 641,00 |
im 2. Lehrjahr monatlich | EUR | 739,00 |
im 3. Lehrjahr monatlich | EUR | 865,00 |
im 4. Lehrjahr monatlich | EUR | 1011,00 |
Für die Hutindustrie bei zweijähriger Lehrzeit: | ||
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im 1. Lehrjahr monatlich | EUR | 739,00 |
im 2. Lehrjahr monatlich | EUR | 865,00 |
Für die Kappenindustrie bei zweijähriger Lehrzeit: | ||
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im 1. Lehrjahr monatlich | EUR | 641,00 |
im 2. Lehrjahr monatlich | EUR | 739,00 |
Wien, am 13. September 2017
FACHVERBAND TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE
Der Obmann:
Ing. Manfred Kern
Der Obmann:
Ing. Manfred Kern
Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
Der Berufsgruppenvorsitzende:
Komm.Rat Ing. Wolfgang Sima
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft PRO-GE
Der Bundesvorsitzende:
Rainer Wimmer
Der Bundessekretär:
Peter Schleinbach
Der Sekretär:
Gerald Kreuzer