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Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter

Lohntarif gültig ab 1. Jänner 2026

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

 Lohngruppe Stundenlohn
in Euro per 1.1.2026
Lohngruppe I
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten, qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter.
10,95
Lohngruppe II
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen.
10,56
Lohngruppe III
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4).
Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.
10,25
Lohngruppe IV
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches.
Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit
9,97
Lohngruppe V
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte
10,10
Lohngruppe VI Wochenlohn
Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. 408,14

Lehrlingseinkommen ab 1. Jänner 2026

a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:

Lehrlingseinkommen imEuro
1. Lehrjahr monatlich 795,00
2. Lehrjahr monatlich912,00
3. Lehrjahr monatlich 1.101,00
4. Lehrjahr monatlich 1.220,00

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit

Lehrlingseinkommen imEuro
1. Lehrjahr monatlich795,00
2. Lehrjahr monatlich974,00