Lohnordnung Rauchfangkehrer Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2017

Gültigkeit:
1.1.2017 bis 31.12.2017
Gilt für:
Niederösterreich

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Rauchfangkehrer für Niederösterreich einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau - Holz, andererseits.

I. Geltungsbereich

a) Räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich

b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Rauchfangkehrer für Niederösterreich

c) Persönlich: Für alle bei den unter b) bezeichneten Betrieben beschäftigten Arbeiter einschließlich der Lehrlinge mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge

d) Zeitlich:

  • A) ab 1. Jänner 2017 - bei monatlicher Lohnzahlung
  • Die Laufzeit beträgt 12 Monate (bis 31.12.2017).

II. Lohnsätze

A. Qualifizierter Geselle

a) Gesellen mit Meisterprüfung .......... ab 1. Jänner 2017: € 2.107,00

b) Gesellen, die das Modul 1 (fachlich praktische Prüfung), Modul 2 (fachlich mündliche Prüfung) und Modul 3 (fachlich schriftliche Prüfung) der Rauchfangkehrer-Meisterprüfungsordnung positiv abgelegt haben.......... ab 1. Jänner 2017: € 2.021,50

B. Gesellen (Arbeitnehmer mit Lehrabschlussprüfung)

a) ohne Gliederung nach Gesellenjahren einheitlich ... ab 1. Jänner 2017: ––

b) Gliederung nach Gesellenjahren:

im 1. und 2. Gesellenjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 1.613,00

im 3. und 4. Gesellenjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 1.861,00

ab dem 5. Gesellenjahr, monatlich ...... ab 1. Jänner 2017: € 1.918,00

C. Gehilfen (ausgelernte Arbeitnehmer ohne Lehrabschlussprüfung)

a) ohne Gliederung nach Gehilfenjahren einheitlich ... ab 1. Jänner 2017: ––

b) Gliederung nach Gehilfenjahren

  • im 1. und 2. Gehilfenjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 1.467,50
  • im 3. und 4. Gehilfenjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 1.861,00
  • ab dem 5. Gehilfenjahr, monatlich ...... ab 1. Jänner 2017: € 1.861,00

D. Helfer (Hilfsarbeiter)

  • Lohnsatz ab 1. Jänner 2017: € 1.467,50

E. Lehrlinge

a) ohne Verpflegung und Quartier

  • im 1. Lehrjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 614,00
  • im 2. Lehrjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 765,00
  • im 3. Lehrjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 974,00

b) mit Verpflegung und Quartier

  • im 1. Lehrjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 241,50
  • im 2. Lehrjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 410,50
  • im 3. Lehrjahr, monatlich ... ab 1. Jänner 2017: € 612,50

F. Zulagen und Zuschläge, Pauschalen

  • qualifizierte Überstundenzuschläge: —
  • Geschäftsführerzuschlag: 25 %
  • Schmutzzulage - monatl. Pauschale (ausgenommen für Lehrlinge): EUR 175,50
  • Dampfkesselzulage: —
  • Schlieferzulage
    Nachtzulage: 100 %
  • Mehrleistungszulage: —
  • Fahrradpauschale: —
  • Bekleidungspauschale: —

Die unter Abschnitt 11/F angeführte Schmutzzulage stellt einen Pauschalbetrag für jeweils einen Kalendermonat dar. Bei der Vereinbarung der Höhe der Schmutzzulage sind die Kollektivvertragsparteien von der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage im Kalenderjahr ausgegangen und haben berücksichtigt, dass die pauschalierte Schmutzzulage auch für Feiertage zu bezahlen ist.

G. Nachtarbeitszeit von - bis 19.00 bis 05.30 Uhr

Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen kollektiv­ vertraglichem Stundenlohn und tatsächlichem Lohn (ohne kollektivvertragliche Zulagen) darf aus Anlass der ab 1.1.2017 - 31.12.2017 erfolgenden kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.


WIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERÖSTERREICH
Landesinnung der Rauchfangkehrer

Innungsmeister

KommR Peter 
Engelbrechtsmüller

Innungsgeschäftsführer

Mag. Hannes Atzinger


Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
Landesorganisation Niederösterreich

Karl Votava

Landesvorsitzender

Rudolf Silvan

Landesgeschäftsführer


Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz

Abg. z. NR Josef Muchitsch

Bundesvorsitzender

Mag. Herbert Aufner

Bundesgeschäftsführer