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Lohnordnung Textilindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2026

Räumlicher Geltungsbereich:
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Wien

Lohntarif für die Textilindustrie

(ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

gültig ab 1.4.2026

LohngruppeEuro/Monat
ATätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung2.058,00
BTätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung2.090,00
CTätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen2.123,00
DTätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern2.163,00
EFacharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist2.206,00
FSpitzenfacharbeiterInnen2.255,00

Lehrlingseinkommen

Die Lehrlingseinkommen beträgt ab 1.4.2026:

Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Bei 2-jähriger Lehrzeit in Euro: 
Lehrjahr    Tabelle ITabelle IILehrjahr Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr916,001.124,00im 1. Lehrjahr 916,001.124,00
im 2. Lehrjahr1.116,001.481,00im 2. Lehrjahr 1.246,001.616,00
im 3. Lehrjahr1.417,001.829,00   
im 4. Lehrjahr1.743,002.108,00  

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.