Zusatzkollektivvertrag Seilbahnen, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.11.2023

Gilt für:
Österreichweit

Beiblatt zum Kollektivvertrag 1.5.2023
für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen

Geltungsbeginn 1. November 2023

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Seilbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, Wien 2, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.

Der Kollektivvertrag für die Bediensteten der Österreichischen Seilbahnen wird mit Wirksamkeit 1. November 2023 wie folgt abgeändert:

§ 7 Mehr- und Überstunden

Z 7 lautet neu:
Für Mehrarbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten gebührt kein Zuschlag, wenn die Mehrarbeitsstunden innerhalb des Zeitraumes vom 1. November bis 30. April bzw. 1. Mai bis 31. Oktober eines Jahres durch Zeitausgleich 1:1 ausgeglichen werden. Die zum jeweiligen Stichtag nicht durch Zeitausgleich ausgeglichenen Mehrarbeitsstunden sind mit einem Zuschlag von 25 % zu vergüten. Die Abgeltung der Grundstunden erfolgt entweder in Geld, durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,25 oder im Verhältnis 1:1 samt Zahlung eines Zuschlags von 25 %. Kommt es zu keiner Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, gebührt die Abgeltung in Geld.

§ 40 Schlussbestimmungen

Z 1 lautet neu:
Der gegenständliche Kollektivvertrag tritt mit 1. November 2023 in Kraft.


Wien, am 1. November 2023


WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
FACHVERBAND DER SEILBAHNEN

Der Fachverbandsobmann

Der Geschäftsführer

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA

Der Vorsitzende

Die Generalsekretärin

KV AUSSCHUSS SEILBAHNEN

Der Sprecher

Der Sekretär


ANHANG  I

Entlohnung (gem. § 18)

Gültig ab 1. November 2023 in Euro

Stufe Gruppe AGruppe BGruppe C
altneuGrundlohnStundenlohnGrundlohnStundenlohnGrundlohnStundenlohn
 01 92911,151 96311,352 05711,89
 12 06211,922 16312,502 26813,11
 2  2 31813,402 44814,15
 3  2 47314,292 63015,20
 4  2 58014,912 76415,98
125  2 63415,232 83016,36
13   2 69215,562 90216,77
14   2 74915,892 97117,17
15   2 81116,253 04417,60
16   2 86916,583 11217,99
17   2 93816,983 18318,40
18   2 99317,303 25318,80
19   3 05017,633 32619,23
20   3 11317,993 39019,60


Stufe Gruppe DGruppe E
altneuGrundlohnStundenlohnGrundlohnStundenlohn
 02 11712,242 19112,67
 12 35713,622 43914,10
 22 55314,762 64215,27
 32 76715,992 86416,55
 42 91616,863 01817,45
1252 99317,303 09817,91
13 3 06617,723 17318,34
14 3 14118,163 25118,79
15 3 21618,593 32919,24
16 3 29119,023 40619,69
17 3 36819,473 48620,15
18 3 44019,883 56020,58
19 3 51020,293 63321,00
20 3 58720,733 71321,46


Lehrlingseinkommen:

Lehrlinge erhalten nachstehenden Prozentsatz des Lohnes eines Seilbahnbediensteten ohne besondere Vorkenntnisse gemäß Gruppe A Stufe 0:

Lehrjahr

Lehrlingseinkommen monatlich

Stundenlohn

1. Lehrjahr60 % =€ 1.157,00€ 6,69
2. Lehrjahr70 % = € 1.350,00€ 7,80
3. Lehrjahr80 % =€ 1.543,00€ 8,92
4. Lehrjahr 100 % =€ 1.929,00€ 11,15

Ferialarbeitnehmer, die für maximal einen Monat beschäftigt werden, sowie Pflichtpraktikanten während der gesamten Praktikumsdauer werden wie folgt entschädigt:

in der 10. Schulstufe oder niedriger =€ 1.157,00€ 6,69
in der 11. Schulstufe =€ 1.350,00€ 7,80
in der 12. Schulstufe =€ 1.543,00€ 8,92
in der 13. Schulstufe bzw. Student =€ 1.929,00€ 11,15


Beschäftigungsgruppe

Tätigkeitsprofil

Gruppe A:

Seilbahnbedienstete ohne besondere Vorkenntnisse, Lehrlinge ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

Gruppe B:

Tätigkeiten, die gewisse fachspezifische Vorkenntnisse erfordern z.B. Schaffner, Stationsbedienstete, Beschneiungshelfer, Pistenretter, Pistengerätefahrer im 1. und 2. Dienstjahr, Kassier (Aushilfskassier), einfache Büroangestellte

Gruppe C:

Qualifizierte Tätigkeiten mit eigenem Verantwortungsbereich bzw. Führungsfunktion z.B. Maschinisten mit Prüfung, Beschneier, Pistenretter mit fachspezifischen Ausbildungseinheiten, Pistengerätefahrer ab dem 3. Dienstjahr, Windengerätefahrer, Kassier (Hauptkassier), qualifizierte Büroangestellte, Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung gemäß BAG, deren Fachkenntnis im Betrieb verwendet wird

Gruppe D:

Besonders qualifizierte Tätigkeiten mit großer Verantwortung z.B. Obermaschinist, Vorarbeiter, Angestellter mit großer Verantwortung, Facharbeiter im erlernten Doppelberuf Seilbahntechnik/Elektrotechnik

Gruppe E:

Tätigkeiten mit sehr großer Verantwortung z.B. Betriebsleiter oder Führungskräfte mit ähnlicher Verantwortung