Drei lächelnde Personen stehen nebeneinander, im Hintergrund Holzwand
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Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Zugangsverordnung Arbeitskräfteüberlassung

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften 

Lesedauer: 1 Minute

09.05.2025

Nachweis der fachlichen Qualifikation zum Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (§ 94 Z 72 GewO 1994): 

  • Präambel/Promulgationsklausel
  • Zugangsvoraussetzungen
  • Übergangsbestimmung
Zugangsverordnung