Agrarhandel, Landesgremium
Neue Richtlinien für nachhaltiges Soja
Seit Jänner 2024 gilt bei AACSplus: Nachhaltiges Soja wird zur Pflicht für das AMA-Gütesiegel und das QS-System.
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05.07.2024
Seit 1. Jänner 2024 ist im AMA-Gütesiegel und dem deutschen QS-System nur nachhaltiges Soja als Futtermittel erlaubt.
Durch Aufnahme zusätzlicher Kriterien konnte für das AMA-System AACSplus eine Anerkennung als Standard für die landwirtschaftliche Primärerzeugung von Sojabohnen bei QS und pastus+ erreicht werden. Die Aufnahme in den entsprechenden Listen bei QS und pastus+ erfolgt bald.
AACSplus deckt somit neben Braugerste auch Soja für die Lebens- und Futtermittelindustrie ab. Durch die dafür notwendigen zusätzlichen sozialen und ökologischen Kriterien, ist auch eine geänderte Bewirtschafterbestätigung erforderlich.
Für Unternehmen gilt ab sofort:
- Unternehmen, die mit nachhaltigem Soja als Futtermittel handeln wollen, benötigen
- eine aufrechte AACSplus-Registrierung; Bitte beachten Sie, dass der Ein- und Verkauf von nachhaltigem Soja erst ab Zeitpunkt der AACSplus-Registrierung möglich ist!
- Die Quartalsmeldung für AACSplus muss nun auch die Massenbilanz von Soja als Futtermittel beinhalten und wird wie gewohnt quartalsweise oder jährlich (Kleinmengenregelung) übermittelt.
- Sollte ein Unternehmen sowohl mit Soja für Biokraftstoffen, als auch als Futtermittel handeln, sind zukünftig
- Registrierungen in AACS und AACSplus erforderlich; Ist das Unternehmen bereits jetzt für beide Systeme registriert, sind alle Voraussetzungen erfüllt.
- Die Quartalsmeldung für AACSplus beinhaltet nun die Massebilanzen für Braugerste und Soja als Futtermittel.
- AACS-Unternehmen, die nicht mit nachhaltigen Sojabohnen handeln, sind von den Änderungen nicht betroffen.
Für landwirtschaftliche Erzeuger von Sojabohnen und Braugerste gilt ab der Ernte 2024:
- Durch Unterzeichnen der Bewirtschafterbestätigung für AACSplus unterliegt der Landwirt den Bestimmungen der Konditionalität sowie deren Kontrolle und verpflichtet sich zur Einhaltung zusätzlicher sozialer und ökologischer Anforderungen (FEFAC-Kriterien). Alle Kriterien entnehmen Sie bitte der Bewirtschafterbestätigung auf Seite 2 sowie dem Merkblatt AACSplus für Registrierte Bewirtschafter (Kapitel 5).