News aus dem Kärntner Agrarhandel
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Entwaldungsverordnung: neuer Vorschlag der Kommission
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Übergangsfrist für Verpackungen ohne Pfandlogo bald vorbei
Die Übergangsfrist für den Abverkauf von Getränkeverpackungen (Kunststoffflaschen und Metalldosen) ohne Pfandlogo geht mit 31. Dezember 2025 zu Ende. Vorräte und Altbestände, die noch nicht mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind, dürfen dann nicht mehr abverkauft oder verschenkt werden!
Änderung der phytosanitären Einfuhrbestimmungen
Ab 23. April 2026 muss bei gewissen Samen zur Aussaat (z. B. Sojabohne, Feuerbohne) mit Herkunft aus Drittländern auf dem Pflanzengesundheitszeugnis eine zusätzliche Erklärung angegeben werden - das gilt auch für Samen zur Aussaat von Vicia faba (Ackerbohne, Pferdebohne).
Nicht-ADR-konforme Benzinkanister
Betroffene Behälter dürfen bis zur weiteren Klärung nicht mit dieser Kennzeichnung und nicht als UN-geprüft vertrieben werden!
Aluminiumphosphid in Biozidprodukten
Die Europäische Kommission hat das Ablaufdatum der Genehmigung für phosphinfreisetzendes Aluminiumphosphid in den Biozidproduktarten 14, 18 und 20 offiziell verschoben.
Stand: 01.12.2025