Zum Inhalt springen
Holzwürfel nebeneinanderliegend auf Zeitung, die Schriftzug News ergeben
© fotogestoeber | stock.adobe.com
Agrarhandel, Landesgremium

News aus dem Kärntner Agrarhandel

Alle Brancheninfos aus unserem Newsletter auf einen Blick!

Lesedauer: 3 Minuten

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Stand: 27.04.2026



Neue Einfuhrregeln für Pflanzen und Saatgut

Ab 6. Juli 2026 gelten neue phytosanitäre Einfuhrbestimmungen für bestimmte Pflanzen- und Saatgutarten. Auf dem Pflanzengesundheitszeugnis sind dann zusätzliche Erklärungen zu regulierten Nicht-Quarantäneschädlingen verpflichtend. Betroffen sind unter anderem Sonnenblume, Sojabohne, Raps, Tomate und Paprika.

EU-Vorgaben für Pestizidrückstände

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/765 regelt künftig Probenahmeverfahren, Analysemethoden und die Auswertung von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln. Für Betriebe in der Lebensmittel- und Futtermittelbranche gilt: ab 1. Jänner 2027 ist die Verordnung verbindlich anzuwenden.

Getränkespenden im EWP-Portal einreichen

Registrierte Erstinverkehrsetzer:innen und Rücknehmer:innen können nachgewiesene Spenden an freigegebene Organisationen im EWP-Portal einreichen. Recycling Pfand Österreich erstattet den Pfandbetrag – solange das Förderbudget reicht.

Infoblatt Anleitung zum Spenden


Falsche Pflanzenschutzmittelliste im Umlauf

Derzeit wird im Zuge einer Vorbestellaktion eine Bestellliste für Pflanzenschutzmittel an Kunden übermittelt, die fälschlicherweise als bio-tauglich ausgewiesene Mittel enthält, die in der Bio-Landwirtschaft verboten sind: Alginure (Fungizid), Atonik und Promalin (Wachstumsregler). Der Einsatz dieser Mittel hat gravierende Folgen: Laut aktuellem Maßnahmenkatalog Bio ist Punkt C.2.10a zu vergeben – mit Aberkennung der betroffenen Erzeugung und verpflichtender Gesamtumstellung des Betriebs. Die Verantwortung liegt beim anwendenden Betrieb.

EU-Kontrollgerätepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen

Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger, Sattelanhänger) zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 2,5 t übersteigt - mit einem Kontrollgerät (Digitaler Tachograf) der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein. Manche Fahrzeuge werden auf Basis der EU-Verordnung (EG) 561/2006 (Artikel 3) von der Kontrollgerätepflicht aber freigestellt.

Bitte prüfen Sie daher, ob die Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes für Sie ab 1. Juli 2026 verpflichtend ist, denn zahlreiche Vorbereitungen sind nötig:

  • Umrüstung des KFZ mit Digitalem Tacho (Version Smart Tacho 2)
  • Bestellung der notwendigen Karten (Fahrerkarte/Unternehmerkarte)
  • Organisierung der technischen Möglichkeit für den Download und für die korrekte Archivierung der Daten
  • Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen für Arbeitgeber:innen
  • Schulung der Mitarbeiter:innen hinsichtlich der neu geltenden Lenk- und Ruhezeiten
Infos Smart Tacho 2 Infos Lenkprotokoll


Schulungen Futtermittelrecht

Die AGES-Akademie bietet Ihnen qualitätsgesicherte Aus- und Weiterbildungen zertifiziert nach ISO 9001 an – unter anderem Schulungen zum Futtermittelrecht.

Termine:

  • Futtermittelrecht allgemein: 28. Mai 2026 von 13 bis 17 Uhr (online)
  • HACCP: 12. Juni 2026 von 12 bis 14 Uhr (online)
  • Futtermittelrecht Nutztier: 15. Oktober 2026 von 9 bis 17 Uhr
  • Futtermittelrecht Heimtier: 16. Oktober 2026 von 9 bis 17 Uhr


Einladung zur INGESA

Die Internationale Getreidewirtschaftstagung 2026 ist der Branchentreffpunkt des Jahres – und Sie sind herzlich eingeladen. Zwei Tage, namhafte Expert:innen, Fachvorträge zu Zukunft und Resilienz sowie ein Vernetzungsabend warten auf Sie!

Termin: 28. bis 29. Mai 2026   
Ort: Casino Velden, Am Corso 17, 9220 Velden am Wörthersee

Jetzt anmelden Zum Programm


Export-Bootcamp für Markteinstieg in Frankreich

Der Einstieg in den zweitgrößten Wirtschaftsraum Europas will gut vorbereitet sein. Im zweitägigen Export-Bootcamp "Market Entry France" erhalten Sie fundiertes Know-how zu Rechtsumfeld, Geschäftsbesonderheiten und individuelle Beratung durch das AußenwirtschaftsCenter Paris.

Termin: 23. bis 24. September 2026 
Ort: Paris

Weitere interessante Artikel
  • Holzschüssel mit gehäuftem Mehl, nebenliegend goldgelbe Weizenähren, im Hintergrund verschwommen Jutesack voller Weizen mit Holzschaufel sowie Holzbrett mit geschnittenem Brot
    Neue Höchstwerte für Mutterkorn in Nahrungsmitteln
    Weiterlesen