
Berichte Treibhausgasemissionen
2025 kommt es zu der besonderen Situation, dass sowohl im Rahmen des NEHG als auch im Rahmen des ETS II Berichte über die Treibhausgasemissionen abgegeben werden müssen.
Lesedauer: 1 Minute
Im Rahmen des NEHG ist gem § 15 Abs 1 ein vereinfachter Treibhausgasemissionsbericht bis zum 31. Juli 2025 über die Emissionen aus dem Jahr 2024 abzugeben.
Anmerkung: die betroffenen Unternehmen (Energiehändler) sollten jedoch schon registriert sein.
Im Rahmen des ETS II ist gem § 41 EZG bis zum 30.4.2025 ein Berichtüber die historischen Emissionen für das Kalenderjahr 2024 abzugeben.
Von EU-ETS 2 betroffen sind jene Handelsteilnehmer, die Brennstoffe im Rahmen einer im Anhang 10 EZG 2011 genannten Tätigkeit (z.B.: Verwendung von Brennstoffen zum Beheizen oder Kühlen in Gebäuden, Verwendung von Brennstoffen als Kraftstoff im Straßenverkehr, Verwendung von Brennstoffen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes und des Baugewerbes und eine Verwendung von Brennstoffen für Zwecke der Energiewirtschaft usw.) in den steuerrechtlich freien Verkehr bringen, durch deren Verbrennung mindestens eine Tonne CO2 freigesetzt wird. Zusätzlich dazu ist in Österreich geplant, auch jene Aktivitäten nach Anhang 11 EZG 2011 vom Anwendungsbereich des EU-ETS 2 zu umfassen.
Im Rahmen des NEHG ist gem § 15 Abs 1 ein vereinfachter Treibhausgasemissionsbericht bis zum 31. Juli 2025 über die Emissionen aus dem Jahr 2024 abzugeben.
Im Rahmen des ETS II ist gem § 41 EZG bis zum 30. April.2025 ein Bericht über die historischen Emissionen für das Kalenderjahr 2024 abzugeben.
Eine Verifizierung der Berichte ist heuer nicht notwendig.
Webinar
Um eine reibungslose Berichtsabgabe zu unterstützen, bieten die Umweltpolitik der WKÖ gemeinsam mit dem BMF ein Webinar zu dem Thema der Berichtsabgabe an.
Thema: NEGH / ETS II Berichtspflichten
Wann: 12. März 2025 um 15 Uhr
Wo: online