EU einigt sich auf neue Regeln für genomische Techniken
NGT-Verordnung bringt klare Unterscheidung zwischen zwei Kategorien und neue Transparenzpflichten bei Patenten
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Die Europäische Union hat sich auf die jüngste Fassung der Verordnung über neue genomische Techniken (NGT) geeinigt und schafft damit einen neuen Rechtsrahmen für moderne Pflanzenzüchtung. Pflanzen der Kategorie 1, deren genomische Veränderungen jenen der konventionellen Züchtung entsprechen, bleiben dieser rechtlich gleichgestellt. Produkte aus NGT-1-Züchtungen müssen grundsätzlich nicht gekennzeichnet werden – mit Ausnahme von Samen und anderem Vermehrungsmaterial. Zudem wurde eine Ausschlussliste definiert: Pflanzen mit bestimmten beabsichtigten Merkmalen, darunter Herbizidtoleranz oder die Produktion einer bekannten insektiziden Substanz, dürfen nicht unter Kategorie 1 fallen.
Kategorie 2 umfasst Pflanzen mit komplexeren oder weniger natürlich genomischen Veränderungen, für sie gelten weiterhin die bestehenden GVO-Regeln, einschließlich der verpflichtenden Produktkennzeichnung. Mitgliedstaaten können den Anbau von NGT-2-Pflanzen auf ihrem Staatsgebiet untersagen
Auch der Schutz geistigen Eigentums war Teil der Einigung. Während weiterhin die EU-Biotech-Richtlinie maßgeblich ist, reagiert die Verordnung auf Sorgen der Pflanzenzüchter:innen und Landwirt:innen: Unternehmen müssen bei der Registrierung einer NGT-Pflanze oder eines NGT-Produkts der Kategorie 1 alle bestehenden oder angemeldeten Patente offenlegen. Diese Informationen werden künftig in einer öffentlichen Datenbank zugänglich sein.
Die Verordnung tritt in Kraft, sobald die formale Abstimmung abgeschlossen und der Text im Amtsblatt veröffentlicht ist. Die Landesgremien werden aufgefordert, ihre interessierten Mitglieder:innen über die Neuerungen zu informieren.
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