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Tankstellenzapfhahn mit Hand
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Energiehandel, Fachgruppe

Simplification Omnibus zu Chemikalien: Erleichterungen für die Gefahrenkennzeichnung an Tankstellen

Die EU-Kommission hat ihren 6. "Omnibus Simplification"-Gesetzgebungsvorschlag für die Chemieindustrie veröffentlicht, der auch relevant für die Gefahrenkennzeichnung auf Tankstellen ist.

Lesedauer: 1 Minute

01.08.2025

Auf dem Kennzeichnungsetikett der Zapfsäulen entfällt zukünftig die Verpflichtung zur Angabe des Lieferanten, der Nennmenge und des UFI: 

Der UFI ist ein einheitlicher Produktcode, der zur Identifikation gefährlicher Gemische eingeführt wurde. Sein Zweck besteht darin, im Falle eines Notfalls – etwa einer Vergiftung – eine eindeutige Zuordnung der chemischen Zusammensetzung zu ermöglichen und dadurch eine rasche medizinische Reaktion zu gewährleisten. Jede Zapfsäule hätte auf dem Gefahrenetikett mit diesem eindeutigen UFI ausgestattet werden müssen.

Das Problem: Kraftstoffe werden häufig in Tanklagern aus verschiedenen Lieferchargen vermischt, die ihrerseits von mehreren Lieferanten mit jeweils unterschiedlichen UFIs stammen, was eine eindeutige Zuordnung eines einzelnen UFIs zu einer konkreten Lieferung unmöglich macht. Diese Unmöglichkeit hat man seitens der EU anerkannt!

Weiters wird die gesamte restliche Kennzeichnungspflicht auf den 1. Jänner 2028 verschoben. D.h. die neue Gefahrenetiketten kommen erst mit 2028.

Nächste Schritte:

  • Die Änderungen werden über das ordentliche EU-Gesetzgebungsverfahren abgewickelt.
  • Das Parlament und der Rat könnten daher Änderungsvorschläge einbringen.
  • Der Zeitplan ist jedoch noch unklar.
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