Sparte Handel
Kontrollen auf Kontaminanten
Welche Lebens- und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs werden aktuell häufiger auf Kontaminanten geprüft?
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03.03.2026
- Helmbohnen aus Bangladesh: Erhöhung der Pestizidkontrollen auf 30 %
- Palmöl aus Côte d’Ivoire: Erhöhung auf 30 % (Sudanfarbstoffe)
- Orangen aus Ägypten: Senkung auf 10 % (Pestizide)
- Erdbeeren aus Ägypten: Festlegung auf 20 % (Pestizide)
- Okra aus Indien: Streichung des Eintrags für Ethylenoxid
- Reis aus Indien: Streichung des Eintrags für Aflatoxine und Ochratoxin A
- Muskatnuss aus Indien: Eintrag gestrichen für Aflatoxine
- Vanille, Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele aus Indien: ETO gestrichen
- Pfeffer aus Indien: Streichung der Vorschrift, wonach jede Sendung von einer amtlichen Bescheinigung für ETO begleitet sein muss; verstärkte Kontrollen bleiben, Frequenz 20 %. Dasselbe für Calciumcarbonat aus Indien, Frequenz 30%.
- Rüben aus dem Libanon: Streichung des Eintrags (Rhodamin B)
- Johannisbrotkernmehl enthaltende Mischungen von Lebensmittelzusatzstoffen aus Malaysia und aus der Türkei: Streichung des Eintrags (Ethylenoxid)
- Paprika der Gattung Capsicum (ausgenommen Gemüsepaprika) aus Ruanda und Thailand: Erhöhung auf 50 % (Pestizide)
- Zitronen aus der Türkei: Senkung auf 20 % (Pestizide)
- Grapefruits aus der Türkei: Streichung des Eintrags (Pestizide)
- Sesamsamen aus der Türkei: Erhöhung auf 30 % (Salmonellen)
- Schwarzer Pfeffer aus Brasilien: Senkung auf 30 % (Salmonellen)
- Pistazien aus der Türkei: Erhöhung auf 50 % (Aflatoxine)
- Mandarinen, Clementinen, Wilkings aus der Türkei: Senkung auf 10 % (Pestizide)
- Orangen aus der Türkei: Senkung auf 20 % (Pestizide)
- Pistazien und daraus hergestellte Mischungen und Erzeugnisse mit Ursprung USA, die aus der Türkei in die Union versandt werden: Erhöhung auf 50 % (Aflatoxine)