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Sparte Handel

Nahversorgerförderung 2026

400.000 Euro zur Unterstützung kleiner Lebensmittelbetriebe in ländlichen Regionen. Jetzt einreichen und von Entlastungs- und Regionalitätsbonus profitieren!

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03.02.2026

Zur Stärkung kleiner Lebensmittelbetriebe in ländlichen Regionen stehen 2026 erneut 400.000 Euro im Rahmen des Nahversorgerbonus zur Verfügung. Ziel der Förderaktion ist es, steigende Betriebskosten abzufedern, regionale Produkte zu fördern und die Schließung von Nahversorgern zu verhindern.

Der Bonus wurde 2020 von LHStv. Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig eingeführt und hat sich seither als wichtige Unterstützung für die Nahversorgung etabliert. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem die Aufnahme von mindestens 50 qualitäts- und herkunftsgesicherten Kärntner Produkten ins Sortiment.

Pro Betrieb können insgesamt bis zu 6.000 Euro beantragt werden:
4.000 Euro als Entlastungsbonus für laufende Kosten oder Investitionen sowie 2.000 Euro als Regionalitätsbonus in Form von Marketingleistungen des Genusslands Kärnten.

Zum Antragsformular für den Entlastungsbonus Richtlinie zum Regionalitäts- und Entlastungsbonus
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