Detailansicht eines braungoldenen Richterhammers neben Dokument
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Werbe-E-Mails trotz Abmeldung vom Newsletter: Betroffene haben Anspruch auf Schadenersatz

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03.05.2024

Einem Unternehmer wurden vom LG Lüneburg 500 Euro Schadenersatz nach den Bestimmungen der DSGVO zugesprochen. Der Unternehmer hatte sich mehrmals vom Newsletter der Beklagten abgemeldet, bekam aber Monate danach immer noch Werbenachrichten. Der Widerruf seiner Einwilligung zum Newsletter wurde von der Beklagten mehrfach missachtet. Sogar der Prozessbevollmächtigte des Klägers forderte die Beklagte zweimal erfolglos zum Unterlassen auf. Das hat beim Kläger zu Ärger, Zeitverlust und Eindruck des Kontrollverlusts seiner personenbezogenen Daten geführt, was einen Schaden iSd DSGVO darstellt.

(LG Lüneburg, Urt. v. 07.12.2023 - Az.: 5 O 6/23)