Beschäftigung und soziale Absicherung im Alter
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Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, das die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördern und gleichzeitig die soziale Absicherung im Alter stärken soll. Für uns als Versicherungsagenten eröffnet dies neue Chancen, unsere Kunden in wichtigen Fragen der Altersvorsorge und Pension individuell zu beraten.
Ein Monitoring- und Anreizsystem unterstützt gezielt die Beschäftigung von Personen ab 60 Jahren und ist teilweise bereits etabliert. Unternehmen sollen dabei umfassend informiert werden und Zugang zu Beratungs- und Förderangeboten erhalten. Ziel ist es, ältere Beschäftigte besser einzubinden, ihre Qualifikationen zu erhalten und die Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus attraktiver zu machen. Ab 2027 sind dafür zusätzlich 100 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, um Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung älterer Personen wirksam umzusetzen.
Parallel plant die Bundesregierung ein Modell, das den Aufschub der Pension und den Zuverdienst erleichtert. Über dieses Thema haben wir bereits in der Jänner-Ausgabe 2026 unseres Newsletters berichtet. Das Modell sieht einen steuerlichen Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr sowie sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen vor. Dadurch können Personen, die das Regelpensionsalter erreichen, weiterhin erwerbstätig bleiben oder ihre Pension aufschieben. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt dabei der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung, während der Arbeitgeberbeitrag unverändert bleibt. Ziel ist es, das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben und die Beschäftigungsquote älterer Personen zu steigern. Die Umsetzung ist für den 1. Januar 2027 geplant.
Auch die betriebliche Altersvorsorge wird reformiert, um den Zugang zur zweiten Säule zu erleichtern. Ein Generalpensionskassenvertrag soll es allen Beschäftigten ermöglichen, Anwartschaften aus Abfertigung NEU kostenfrei in eine Pensionskasse zu übertragen und so eine lebenslange, steuerfreie Zusatzrente aufzubauen.
Weitere Reformen betreffen unter anderem Härtefallregelungen, standardisierte Lebenszyklusmodelle für die Veranlagung, mehr Transparenz, bessere Kontrolle der Verwaltungskosten und die Zusammenführung von Anwartschaften auf ein Konto. Ziel ist es, die Attraktivität und Effizienz der betrieblichen Altersvorsorge nachhaltig zu erhöhen.
Das Gesamtpaket wird Schritt für Schritt umgesetzt, beginnend 2026, mit Inkrafttreten der wesentlichen Maßnahmen ab 1. Januar 2027. Es bietet uns die Gelegenheit, unsere Rolle als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um Pension und Altersvorsorge weiter zu stärken.
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