Ein Richterhammer liegt auf einem Holzuntergrund, im Hintergrund steht eine Justitia Statue sowie Bücher in der Unschärfe
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ALSAG Novelle 2024 vom Ministerrat beschlossen

Novelle soll unter anderem die Förderung von Sanierungen erleichtern. Geplantes Inkrafttreten der Novelle ist der 1. Jänner 2025.

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20.02.2024

Beim 86. Ministerrat am 31. Jänner 2024 - Bundeskanzleramt Österreich wurde die AlSAG-Novelle 2024 beschlossen. 

Inhalte der ALSAG-Novelle sind u. A.:

  • Die Entkopplung des ALSAG von materienrechtlichen Bestimmungen, wie zB dem Wasserrecht, Naturschutzrecht oder dem Abfallwirtschaftsrecht sowie die Einführung der Möglichkeit der Finanzierung der Reaktivierung von Brachflächen: Das ist grundsätzlich positiv zu beurteilen, da damit in Zukunft bei der Durchführung von Altlastenmaßnahmen standort- und nutzungsspezifische Gegebenheiten berücksichtigt werden und damit das Reparaturprinzip, ergänzend zum Vorsorgeprinzip, in den Vordergrund gerückt wird. Dadurch werden die ursprünglich kalkulierten Gesamtkosten für Maßnahmen zur Sanierung der historischen Kontaminationen fast halbiert.
  • Des Weiteren erleichtert die Novelle die Förderung von Sanierungen, die über die ex lege zu setzenden Maßnahmen hinausgehen. Um diese Förderung zu gewährleisten, sind im Nachgang noch die entsprechende Förderrichtlinien vom BMK anzupassen.
  • Zusätzlich erfolgt mit der Novelle eine Verbesserung bzgl. einer Ausnahme von der Zahlung des Altlastenbeitrages bei der Verbrennung, sowie die Einführung neuer Haftungsregelungen für Altlasten, zB Entfall der subsidiären Liegenschaftseigentümerhaftung.
  • Auch wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass bei brachliegenden ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten Maßnahmen gefördert werden können, um diese Standorte leichter in den Wirtschaftskreislauf zu integrieren. Damit wird auch ein maßgeblicher Beitrag zur Reduktion des Flächenneuverbrauches in Österreich geleistet.

Geplantes Inkrafttreten der Novelle ist der 1. Jänner 2025.

Unterlagen dazu finden sich unter folgenden links:

Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), das Umweltförderungsgesetz (UFG) und das Umweltkontrollgesetz (UKG) geändert werden (ALSAG-Novelle 2024); 86/25 (PDF, 88 KB)

Die Gesetzesnovelle wird nun an den Nationalrat übermittelt.

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