
Bericht zur Nachhaltigkeit in Warteposition
"Stop-the-Clock"-Vorschlag verschiebt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in bestimmten Bereichen um zwei Jahre.
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Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 den Entwurf für das erste Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Der Vorschlag sieht - wie bereits berichtet - weitreichende Anpassungen der regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie vor.
Der "Stop-the-Clock"-Vorschlag ist ebenfalls Teil des ersten Omnibus-Pakets und verschiebt u. a. die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der sog. "zweiten Welle" (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnende Geschäftsjahre) und der sog. "dritten Welle" (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnende Geschäftsjahre) um jeweils zwei Jahre.
Die Richtlinie (EU) 2025/794 zur Umsetzung des "Stop-the-Clock"-Vorschlages wurde am 16. April 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Gesetzgebungsakt tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2025 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.