Budget mit Licht und Schatten für die Industrie
Das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 bringt wichtige Impulse für den Standort - von der Senkung der Lohnnebenkosten bis zum Industriestrompaket. Gleichzeitig sorgen neue Belastungen und fehlende Strukturreformen für Kritik aus der Industrie.
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Die Bundesregierung hat eine Regierungsvorlage für das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 vorgelegt. Positiv sind die mehrjährige Planbarkeit für die Unternehmen, die geplante Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028 und das Industriestrompaket. Kritisch sind die teilweise Gegenfinanzierung über höhere, neue bzw. verlängerte Belastungen für Unternehmen und die nur sehr begrenzte Bereitschaft zu echten Reformen. Aus Industriesicht ist das Budget daher standortpolitisch ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein echter Befreiungsschlag.
Zentrale Eckdaten des Doppelbudgets
Die Bundesregierung will das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit von 4,2 Prozent des BIP in den Jahren 2025 und 2026 auf 3,5 Prozent im Jahr 2027 und unter 3 Prozent im Jahr 2028 senken. Dafür sind zusätzliche Konsolidierungen von netto 1,5 Mrd. Euro 2027 und 2,5 Mrd. Euro 2028 vorgesehen, brutto beträgt das Volumen 2,1 Mrd. Euro 2027 und 5,0 Mrd. Euro 2028.
Gleichzeitig sieht das Budget Offensivmaßnahmen von 550 Mio. Euro 2027 und 2,5 Mrd. Euro 2028 vor. Wichtigster industriepolitischer Punkt ist die Senkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF ab 2028 um einen Prozentpunkt. Dies entspricht einer Entlastung der Unternehmen von rund 2 Mrd. Euro.
Bewertung des Doppelbudgets
- Planbarkeit ist positiv:
Ein Doppelbudget schafft grundsätzlich Verlässlichkeit für Investitions-, Personal- und Standortentscheidungen. Gerade bei schwacher Weltkonjunktur, Energiepreisrisiken und geopolitischer Unsicherheit ist ein klarer Budgetpfad relevant. Die mehrjährige Planbarkeit ist daher grundsätzlich positiv, bei konjunkturellen Schocks ist aber ebenso Flexibilität wichtig. - Lohnnebenkostensenkung ist ein Schritt in die richtige Richtung:
Die Reduktion des FLAF-Dienstgeberbeitrags von 3,7 Prozent auf 2,7 Prozent ab 2028 adressiert ein Kernproblem des Standorts: die hohen Arbeitskosten. Besonders für beschäftigungsintensive Industrieunternehmen ist die Senkung der Lohnnebenkosten klar positiv. Allerdings wird die Entlastung durch Gegenmaßnahmen teilweise relativiert, insbesondere durch den Entfall der Befreiung für Dienstnehmer über 60 Jahren beim FLAF-Dienstgeberbeitrag sowie weitere lohnabgabennahe Maßnahmen. - Energiepolitik ist ein wichtiger Standortanker:
Das Industriestrompaket ist für energieintensive Betriebe wesentlich. Vorgesehen sind 750 Mio. Euro für ein Industriestrompreismodell, die Verlängerung des Stromkostenausgleichs 2027 bis 2029 und eine Ausweitung der anspruchsberechtigten Betriebe. Der Industriestrompreis soll rund 400 energieintensive Unternehmen erfassen. Für Stahl, Papier, Chemie, Glas, Maschinenbau, Lebensmittel und weitere Branchen ist dies ein wichtiger Beitrag.
Auch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) wird aus Sicht der oberösterreichischen Industrie als wichtiger Impuls für den Bürokratieabbau begrüßt. Verfahrensbeschleunigende Regelungen, die bereits im Zuge der UVP-G-Novelle 2023 und des Regierungsprogramms erfolgreich hineinverhandelt wurden, sind im Gesetz verankert und können als Vorbild für weitere Verfahrensbeschleunigungen dienen. Während bewährte Erleichterungen bei Anzeige- und Genehmigungsfreistellungen gesichert wurden, bringen Detailänderungen, wie etwa die Ausweitung Strategischer Umweltprüfungen (SUPs), jedoch auch neue administrative Hürden mit sich. Das EABG gibt damit insgesamt aber wichtige Impulse für die dringend notwendige Beschleunigung der Energiewende. - Progressive Körperschaftssteuer erhöht Komplexität:
Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz enthält einen progressiven Körperschaftsteuersatz sowie die Verlängerung des Banken-Sonderbeitrags. Aus Industriesicht ist insbesondere die geplante KöSt-Erhöhung auf 24 Prozent für Einkommensteile über 1 Mio. Euro ab 2028 problematisch, insbesondere da die Komplexität des Steuerrechts damit weiter zunimmt. - Zu wenig strukturelle Ausgabenkonsolidierung:
Es muss an den grundlegenden Kostenstrukturen gearbeitet werden: Verwaltung, Förderwesen, Föderalismus, Pensionen, Effizienz des Gesundheitssystems und des Bildungssystems. Zukünftige Budgetsanierungen müssen primär ausgabenseitig erfolgen, zusätzliche Steuerbelastungen schwächen den Standort.