Hand dreht an einem Rad mit Auswahl auf Klasse A einer Energie-Effizienz-Skala mit einem Bereich von A bis G.
© NicoElNino | stock.adobe.com

Europäische Parlament veröffentlicht EBRD-Richtlinie

Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde veröffentlicht. Die EPBD vereint Maßnahmen der Energieeffizienz, soziale Aspekte und Dekarbonisierung (inkl. E-Mobilität). 

Lesedauer: 1 Minute

03.04.2024

Eine zentrale Neuerung wird der neue Gebäudestandard sein: das "Nullemissionsgebäude" (vgl. Art 2 Z 2, Art 11 und Annex I EPBD). Details sind national auszuarbeiten. Generell hat dieses Gebäude eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz (Anhang I), keinen oder nur einen sehr geringen Energiebedarf, erzeugt vor Ort keine Kohlenstoffemissionen aus fossilen Brennstoffen und keine oder nur sehr geringe betriebliche Treibhausgasemissionen (Artikel 11). 

Die Umsetzung der EPBD wird in Österreich durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB), einen Verein der Bundesländer, erfolgen. Das OIB erarbeitet Richtlinien, die den Rahmen für die Bauordnungen der Länder bilden. Die Vorbereitungsarbeiten haben bereits begonnen. 

Die Richtlinie können Sie unter folgenden Links abrufen:

Zur englischen Version >>

Zur deutschen Version >>

Für eine abschließende Beurteilung fehlen noch viele Details (insb. seitens der Europäischen Kommission und die nationale Umsetzung). Allgemein lässt sich sagen, dass die EPBD den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, technologieoffen umzusetzen und Ausnahmen vorzusehen, wenn die Vorgaben technisch, ökonomisch oder funktionell nicht umgesetzt werden können. Viel hängt daher von der nationalen Umsetzung ab. Der Betrieb von Heizkesseln mit 100 Prozent erneuerbarer Energie sollte aufgrund der EPBD weiterhin möglich sein (wenn national so vorgesehen).   

Aufgrund der teils widersprüchlicher Berichterstattungen zur neuen EU-Richtlinie zur Energieeffizienz im Gebäudesektor stellte die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach in einer Pressemitteilung klar: Mit der neuen Richtlinie der EU für einen emissionsfreien Gebäudesektor können Gasheizungen in Europa mit Grünem Gas auch nach 2040 weiter betrieben werden.

"Dass 2040 alle Gasheizungen in Österreich abgedreht werden, stimmt so nicht", stellt Mag. Michael Mock, Geschäftsführer der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) klar: "Die EU-Richtlinie sieht kein Gasheizungsverbot vor, sondern sagt eindeutig, dass Gasheizungen nach 2040 weiter betrieben und erneuert werden können - und zwar mit Grünem Gas."

"Die EU-Richtlinie schreibt für den Weg zum klimaneutralen Gebäudesektor allerdings keine Technologieverbote vor. Sie ist auch im Hinblick auf Gasheizungen technologieoffen", betont Mock. Bei der Umsetzung der Richtlinie obliegt es den Mitgliedstaaten, wie dies konkret auszusehen hat.  

Weitere interessante Artikel