Energieeffizienzgesetz: Meldung bis 30. November 2025
Das neue Meldeformular für jene Unternehmen, die im Berichtsjahr 2025 einen standardisierten Kurzbericht abgeben müssen, ist ab sofort verfügbar.
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Den Kreis der meldepflichtigen Unternehmen finden Sie hier: Meldepflichten - Energieeffizienz-Monitoringstelle
Das neue Meldeformular für jene Unternehmen, die im Berichtsjahr 2025 einen standardisierte Kurzbericht abgeben müssen, ist ab sofort verfügbar. Der standardisierte Kurzbericht ist da Berichtsformat zur Meldung der Umsetzung von Energieaudits und von anerkannte Managementsystemen gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz (BGBl. I Nr. 72/2014 idF BGBl. I Nr. 59/2023).
Die Mindestvorgaben zum Energieaudit und Managementsystem sind im Anhang I zu § 42 EEff festgehalten. Der standardisierte Kurzbericht dient einer einheitlichen digitalen Erfassun auswertungsrelevanter Kennzahlen und ist in § 43 EEffG sowie der darauf basierenden Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV) geregelt.
Die Meldung erfolgt ausschließlich über die Formulare in der elektronischen Meldeplattform. Meldefrist: 30. November 2025
Nähere Informationen und Anleitungen zur Bedienung der elektronischen Meldeplattform:
- Elektronische Meldeplattform zum Bundes-Energieeffizienzgeset
- Einstieg in die elektronische Meldeplattform
- Meldungen für Unternehmen: Der standardisierte Kurzbericht
- Meldungen für Energielieferant:innen
- Meldungen für Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Rechenzentren
- Ausfüllhilfe zum standardisierten Kurzbericht