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Pflänzchen in Glühbirne wächst aus Boden
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Energieeffizienzgesetz: Meldung bis 30. November 2025

Das neue Meldeformular für jene Unternehmen, die im Berichtsjahr 2025 einen standardisierten Kurzbericht abgeben müssen, ist ab sofort verfügbar.

Lesedauer: 1 Minute

23.09.2025

Den Kreis der meldepflichtigen Unternehmen finden Sie hier: Meldepflichten - Energieeffizienz-Monitoringstelle

Das neue Meldeformular für jene Unternehmen, die im Berichtsjahr 2025 einen standardisierte Kurzbericht abgeben müssen, ist ab sofort verfügbar. Der standardisierte Kurzbericht ist da Berichtsformat zur Meldung der Umsetzung von Energieaudits und von anerkannte Managementsystemen gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz (BGBl. I Nr. 72/2014 idF BGBl. I Nr. 59/2023).

Die Mindestvorgaben zum Energieaudit und Managementsystem sind im Anhang I zu § 42 EEff festgehalten. Der standardisierte Kurzbericht dient einer einheitlichen digitalen Erfassun auswertungsrelevanter Kennzahlen und ist in § 43 EEffG sowie der darauf basierenden Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV) geregelt.

Die Meldung erfolgt ausschließlich über die Formulare in der elektronischen Meldeplattform. Meldefrist: 30. November 2025

Nähere Informationen und Anleitungen zur Bedienung der elektronischen Meldeplattform:

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