EU-Batterienverordnung: Neue Mindeststandards geplant
Die EU-Kommission plant neue Vorgaben für Leistung, Lebensdauer und Sicherheit von Industriebatterien. Stellungnahmen sind bis 19. Oktober 2026 möglich.
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Die Kommission hat die Konsultation zu einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der EU -Batterienverordnung (EU 2023/1542, rechtliche Grundlagen dazu in der VO finden sich in Artikel 10 Abs 5 und 6, Artikel 12 Abs 3, Artikel 14 Abs 4 und Artikel 77 Abs 3) durch die Festlegung von Mindestwerten für die elektrochemische Leistung und die Lebensdauer von wiederaufladbaren Industriebatterien, technischer und sicherheitsrelevanter Parameter sowie von Normen für den Batteriepass, gestartet (siehe Beilagen).
Zur Konsultation
Bitte um allfällige Stellungnahme für beide Themenbereiche bis spätestens 19. Oktober 2026 an industrie@wkk.or.at (bei uns einlangend).