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Nahaufnahme aufeinander gestapelter Holzstämme. Im Hintergrund Bäume, die von der Sonne beschienen werden, direktes Licht auf die Holzstämme
© Alberto Masnovo | stock.adobe.com

Update EUDR-Verordnung: State of Play

Für Produkte, die vor dem 30. Dezember 2025 in Verkehr gebracht werden, führt die EU-Kommission eine "conventional dds reference number" ein. Sie dient als verpflichtende Übergangsangabe in Zollerklärungen und soll einen reibungslosen Start der EUDR-Regelung sichern. 

Lesedauer: 1 Minute

19.11.2025


Die Europäische Kommission hat ein neues Dokument veröffentlicht, indem für die Übergangsperiode für die Zollerklärungen nun eine sog. "conventional dds referenznumber" bestimmt worden ist. Dies wurde von der Kommission bereits im April 2025 in den FAQs (9.2.) angekündigt. Die "Dummie"-Nummer bezieht sich auf Produkte im Übergangszeitraum, das heißt Produkte, die vor dem 30.12.2025 in Verkehr gebracht worden sind und daher noch nicht den Verpflichtungen der EUDR unterliegen. Beim Export muss allerdings eine Referenznummer in die Zollerklärung aufgenommen werden. Dazu dient die sog. "conventional dds referenz number".

Die EK hält an ihrem Vereinfachungsvorschlag fest und setzt Schritte für den Fall, dass es zu keiner Trilogeinigung kommt, so dass der Anwendungsbeginn 30.12.2025 ohne Komplikationen beim Export erfolgen kann.

Ad Trilog: Noch gibt es kein Verhandlungsmandat des Rates. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten stimmt dem von der EU-Kommission vorgelegten Vereinfachungsvorschlag so nicht zu und verlangt einen weiteren Aufschub um ein Jahr für alle Unternehmen und teilweise auch weitere Vereinfachungen. Die nächste Abstimmung ist am morgen.

Nach einer Aussprache im EP Umweltausschuss mit EU Kommissärin Roswall wird darüber abgestimmt, ob im EU-Parlament das Dringlichkeitsverfahren angewendet werden soll. Mögliche inhaltliche Änderungen zum EU-Kommissionsvorschlag werden im Plenum Ende November (24.11.-27.11.) abgestimmt.

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