EU-Entwaldungsverordnung: Änderungen in Kraft
Der Anwendungsbereich der EUDR wurde angepasst: Neue Produkte sind erfasst, andere ausgenommen. Eine aktualisierte Guideline bietet Orientierung.
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Delegierter Rechtsakt zur Anpassung von Annex I veröffentlicht
Die zweimonatige Widerspruchsfrist für den delegierten Rechtsakt zur Anpassung des Anhangs I der EUDR ist abgelaufen. Der Rechtsakt wurde inzwischen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.
Der veröffentlichte Rechtsakt ist hier abrufbar.
Übersicht der wesentlichen Änderungen des Annex I
Technische Klarstellungen
- Systematische Einführung von „ex“-Kennzeichnungen, sodass nur jene Produkte erfasst werden, die tatsächlich relevante Rohstoffe enthalten bzw. daraus hergestellt wurden.
- Klarstellungen zu bestehenden Ausnahmen und Anwendungsfällen, insbesondere für:
- gebrauchte bzw. Second-Hand-Produkte
- Produktmuster sowie Waren zu Analyse-, Prüf- und Testzwecken
- Abfälle
- Verpackungen mit Transport- oder Schutzfunktion, Einwegverpackungen sowie wiederverwendbare Transportverpackungen
- Marketing- und Begleitmaterialien
- bestimmte Palmölderivate bei Verwendung für Human- und Tierarzneimittel
Erweiterung des Produktumfangs, beispielsweise:
- Gefrorene Rinderzungen (0206 21 00)
- Löslicher Kaffee (2101 11 00)
- Zusätzliche Palmölderivate, darunter beispielsweise:
- hydrierte Öle (1516)
- chemisch modifizierte Öle (1518)
- Glycerol (1520, 2905 45)
- Alkoholderivate (2905)
- Säuren, Ester, Amide und Amine (u. a. 2915, 2921, 2924)
- Seifen (3401 11, 3401 20)
Für die neu aufgenommenen Produkte findet die EUDR erst ab 30. Dezember 2027 Anwendung.
Streichungen aus dem Anwendungsbereich
- Rinderhäute, Felle und Leder (u. a. Kapitel 4101, 4104, 4107)
- runderneuerte Reifen
- Sojabohnen zur Aussaat
- Waren aus vulkanisiertem Kautschuk
- Förder- und Antriebsbänder
- Sitze für Luftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge
ECR Austria EUDR Guideline 2.0 veröffentlicht
Darüber hinaus freuen wir uns, darauf hinzuweisen, dass die EUDR Guideline 2.0 von ECR Austria in Zusammenarbeit mit GS1 Austria veröffentlicht wurde. Die aktualisierte Version berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen rund um die EUDR und kann hier heruntergeladen werden.