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Ein weißer Kleinlastwagen fährt auf einer zweispurigen Straße auf der linken Fahrspur. Neben der Straße ist Wiese. Am Horizont steht die Sonne tief
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EU nimmt Lieferbeschränkungen ins Visier

Unternehmen können sich bis 3. Juli 2026 zur aktuellen Konsultation der Europäischen Kommission äußern und ihre Erfahrungen einbringen.

Lesedauer: 1 Minute

17.06.2026

Die Europäische Kommission (EK) hat am 28.5.2026 eine öffentliche Konsultation zum Thema „Territoriale Lieferbeschränkungen“ (Territorial Supply Constraints, TSC) gestartet. Sie schließt damit an den Call for Evidence vom 5.3.2026 an.

Unvorgreiflich der divergierenden Interessen und den dazu erfolgenden Meldungen sei aus rechtspolitischer Sicht darauf hingewiesen, dass die Gesetzgebung auf Basis des Konzept der wirtschaftlichen Abhängigkeit inhaltlich der im österreichischen Kartellgesetz verankerten Rechtsfigur der „relativen Marktmacht“ gleichkommt, wonach „ein Unternehmer, der eine im Verhältnis zu seinen Abnehmern oder Lieferanten überragende Marktstellung hat“ (§ 4a KartG) genauso als marktbeherrschend gilt wie ein Unternehmen mit absoluter Marktmacht (§ 4 KartG). Diese Vorschrift ist dem EU-Wettbewerbsrecht bislang unbekannt. Einen Eingriff unmittelbar in den AEUV wir es nicht geben, weshalb eine solche Erweiterung des europäischen Wettbewerbsrechtes einer Verordnungsregelung bedürfen würde. Jedenfalls wäre aus Sicht der österreichischen Wirtschaft eine solche Regelung bekannt und neue Belastungen wären überschaubar. Es wäre allerdings mit einer stärkeren Durchsetzung auf EU-Ebene zu rechnen.

Ihre allfällige Stellungnahme senden Sie bitte bis Freitag, 3. Juli 2026 an industrie@wkk.or.at.

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