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Schild mit Schriftzug Taxonomie, darüber wehende blaue EU-Flagge mit gelben Sternen
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EU-Taxonomie: Neue Regeln ab 1. Jänner 2026 fixiert

Die Europäische Kommission hat die Änderungen zur EU-Taxonomie formell angenommen. Neue Offenlegungspflichten, ein angepasster Anwendungsbereich sowie geplante FAQ sollen ab 2026 für mehr Klarheit und Einheitlichkeit in der Berichterstattung sorgen.

Lesedauer: 1 Minute

13.01.2026

Die Europäische Kommission hat Änderungen zur EU-Taxonomie in Form eines delegierten Rechtsakts zur Änderung des delegierten Taxonomie-Rechtsakts über die Offenlegungspflichten und der delegierten Rechtsakte zur Klimataxonomie und zur Umwelttaxonomie angenommen. Rat und Parlament haben keinen Einwand erhoben. Das bedeutet, dass der delegierte Rechtsakt formell angenommen ist und im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ab 1. Jänner 2026 ist er gültig und somit anzuwenden.

Neue FAQ zur Berichterstattung 

Ergänzend dazu hat die Europäische Kommission einen Entwurf für einen Leitfaden in Form von FAQ veröffentlicht. Dieser Leitfaden soll bei der Vorbereitung auf die neuen Vorschriften der EU-Taxonomie (gültig ab Jänner 2026) und die Anwendung der Offenlegungsanforderungen gemäß Artikel 8 helfen. Damit wird einer WKÖ-Forderung nachgekommen.

Im Fokus stehen ua folgende Punkte:

  • Allgemeine Fragen zur zeitlichen Anwendung der überarbeiteten Vorgaben (iZm Omnibus I) à Übergangsregelungen
  • Wie ist mit der neuen Wesentlichkeitsschwelle umzugehen?
  • Fragen iZm der Offenlegung von Finanzunternehmen gegenüber Zweckgesellschaften

Die FAQ sollen eine praktische Orientierungshilfe zur Umsetzung und rechtlichen Auslegung der überarbeiteten Offenlegungsvorschriften sein sowie für Klarheit und Einheitlichkeit bei der Berichterstattung sorgen. Sie sollen bei der ersten jährlichen Taxonomieberichterstattung nach den überarbeiteten Vorschriften helfen, die 2026 für das Geschäftsjahr 2025 vorzunehmen ist.

Die formelle Verabschiedung der FAQ in allen EU-Sprachen wird nach der Veröffentlichung des Omnibus I-Delegierten Rechtsakts im EU-Amtsblatt im ersten Quartal 2026 erwartet.

Angepasster Anwendungsbereich

Die Änderung des Anwendungsbereichs erfolgt iZm den Anpassungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Dazu konnte auch im Dezember eine politische Einigung erzielt werden. Die Grenzwerte für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten und somit auch die Taxonomie direkt betreffen, wurden angehoben. Konkret wurden sie auf über 1000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz fixiert.

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