Zum Inhalt springen
Sujet Wirtschaftspanorama
© EU Representation WKÖ

EU-Wirtschaftspanorama 43/2025

Ausgabe 12. Dezember 

Lesedauer: 12 Minuten

12.12.2025

Im Brennpunkt


Umwelt-Omnibus verfehlt Erwartungen der Wirtschaft

Im Vordergrund sind grüne Grashalme. Dahinter ist eine große Fabriksanlage. Über dem Bild steht EU-Panorama, Umwelt-Omnibus verfehlt Erwartungen der Wirtschaft
© EU REPRESENTATION | artjazz | stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat diese Woche den Umweltomnibus vorgestellt – ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung von Umweltvorschriften, das den Verwaltungsaufwand für Unternehmen senken soll, ohne die ehrgeizigen Klima- und Gesundheitsziele der EU zu gefährden.

„Vereinfachungen sind grundsätzlich zu begrüßen, aber gemessen an den Erwartungen der Wirtschaft bleibt der Umwelt-Omnibus deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre“, sagt Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Geplant sind unter anderem beschleunigte Genehmigungsverfahren für strategische Projekte, vereinfachte Industrieemissionsnormen, digitale Lösungen für Gefahrstoffe sowie eine Vereinfachung der erweiterten Herstellerverantwortung. Die vereinfachten Regelungen konzentrieren sich auf Teilbereiche wie Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Geodaten und Genehmigungsverfahren. Ein europäischer Datenraum für Lieferketten und der erleichterte Zugang zu Geodaten sollen zusätzlich die Transformation zu einer sauberen und digitalen Wirtschaft unterstützen.

Die aus Sicht der Wirtschaft vorrangigen Dossiers, etwa zur Verpackungsverordnung, zur Ökodesign-Verordnung, zur Renaturierungsverordnung oder zur Kommunalabwasserrichtlinie, bleiben beim Omnibus jedoch völlig außen vor. „Hier hätte es ein Stop-the-Clock gebraucht, zumindest bis zur Klärung zentraler Umsetzungsfragen. Stattdessen werden die dringend notwendigen Reparaturen auf 2029 verschoben“, so Jürgen Streitner.

Einzelne Punkte des Pakets begrüßt die WKÖ durchaus: etwa Vereinfachungen bei Umweltmanagementsystemen im Rahmen der Industrieemissions-Richtlinie, die künftig auf Unternehmensebene angesetzt werden können, den Wegfall der SCIP-Datenbank, die bislang komplexe Chemikalieninformationen zu Produkten verlangte, oder gezielte Ausnahmen für Notstromaggregate in Rechenzentren. Doch bei zentralen Umweltthemen bleibt vieles unkonkret. Ob Genehmigungen bezogen auf etwa Umweltverträglichkeitsprüfungen, Wassernutzung, Vogelschutz oder die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie mit dem vorliegenden Vorschlag wirklich beschleunigt werden können, ist noch im Detail zu analysieren.

Das im Paket enthaltenen sechs Legislativvorschläge werden nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren von Rat und Parlament behandelt.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Bürokratieabbau


Einigung über Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie für Unternehmen

Detailansicht ungeordneter Dokumenten mit Büroklammern zusammengefasst auf gelbem Hintergrund
© JC_STOCKER | stock.adobe.com

Die diese Woche erzielte politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten über das Omnibus-I-Vereinfachungspaket markiert einen entscheidenden Schritt zur Reduzierung administrativer Belastungen für Unternehmen in der EU. Im Mittelpunkt stehen Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die darauf abzielen, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten zu vereinfachen und zu harmonisieren. Damit sollen Unternehmen weniger bürokratische Hürden überwinden müssen, ohne die grundlegenden Nachhaltigkeitsziele zu gefährden.

Das Paket reduziert die Komplexität der bestehenden Vorschriften. Es umfasst die Streichung bestimmter Berichtspflichten für zahlreiche Unternehmen, mehr Flexibilität für Unternehmen, die weiterhin unter die verpflichtenden Anforderungen fallen. Die Harmonisierung der Haftungsregeln entfällt vorerst, während die Höchststrafe auf 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes begrenzt wird. Die Einführung der neuen CSDDD-Vorschriften wird bis 2028 verschoben, mit vollständiger Anwendung ab 2029.

Dabei werden zum einen die Grenzwerte für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten treffen, angehoben. Konkret wurden sie auf über 1000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz fixiert. Auch erhält der freiwillige Berichtsstandard (VSME) als maximale Datenmenge, die von vorgelagerten KMUs gefordert werden darf, einen besonderen Stellenwert. Die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD) betreffen nun unmittelbar nur mehr Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro.

„Wir begrüßen neben der Einschränkung des Kreises der betroffenen Unternehmen auch das Versprechen, die Detailtiefe der zu berichtenden Informationen zu reduzieren. Damit kommt Brüssel einer unserer Kernforderungen nach“, zeigte sich Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden. Der vorläufige Kompromiss muss nun noch formell vom Parlament und vom Rat angenommen werden, bevor die Änderungen im Amtsblatt veröffentlicht und wirksam werden.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Omnibus-II-Paket: Rat ebnet Weg für vereinfachtes InvestEU-Programm

Zwei EU-Flaggen im Wind wehend, im Hintergrund Gebäude mit Glasfassade
© Grecaud Paul | stock.adobe.com

Der Rat hat die überarbeitete Verordnung zur Vereinfachung des InvestEU-Programms im Rahmen des Omnibus II-Pakets angenommen. Ziel der Reform ist es, die Investitionskapazität der EU zu erhöhen und zusätzliche öffentliche sowie private Mittel zu mobilisieren, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Das vereinfachte Programm unterstützt zentrale EU-Politiken wie den Competitiveness Compass, den Clean Industrial Deal sowie die Verteidigungsindustriepolitik und militärische Mobilität. 

Die neuen Regeln erleichtern den Mitgliedstaaten die Beteiligung am Programm und sollen den administrativen Aufwand für Unternehmen und Partner reduzieren. Konkret wird das EU-Programm um 2,9 Milliarden Euro auf insgesamt 29,1 Milliarden Euro erhöht. Zudem wird die kombinierte Nutzung des InvestEU-Programms mit bestehenden Programmen wie dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), dem Connecting Europe Facility (CEF) und der InnovFin-Initiative ermöglicht. Durch die Vereinfachungen sollen Kosten in Höhe von rund 350 Millionen Euro eingespart werden. 

Darüber hinaus werden die Berichtspflichten für kleinere Projekte reduziert und die Häufigkeit der Berichterstattung von halbjährlich auf jährlich gesenkt. Insgesamt sollen mit der Reform mindestens 50 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen mobilisiert werden. Das Europäische Parlament hat dem Text bereits zugestimmt. Die neuen Regeln werden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten sodann in Kraft. 

Ansprechpartnerin: Astrid Hélin


Innovation & Digitalisierung


Rat beschließt Rahmen für KI-Gigafabriken und Quantenforschung

KI-generiertes Bild und seitliche Aufnahme des Kopfes einer Person in der linken Bildhälfte. Die Haut der Person ist bläulich. Auf dem Kopf und dem Hals sind viele rote Punkte, die durch rote Linien miteinander verbunden sind
© www.freund-foto.de | stock.adobe.com

Der Rat hat seine Position zur Änderung der EuroHPC-JU-Verordnung (European High-Performance Computing Joint Undertaking) festgelegt, um den Aufbau von bis zu fünf KI-Gigafabriken in Europa zu ermöglichen und die Aktivitäten des EuroHPC-JU um eine eigene Quanten-Säule zu erweitern. Diese Gigafabriken sollen als groß angelegte Zentren für Hochleistungsrechnen, energieeffiziente Datenverarbeitung und KI-Automatisierung dienen. Ziel ist es, Europas technologische Autonomie zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Entwicklung innovativer KI-Lösungen voranzutreiben. 

Die geplante Regelung sieht vor, öffentliche und private Mittel über Partnerschaften bereitzustellen, klare Finanzierungs- und Beschaffungsregeln festzulegen und Schutzmaßnahmen für Start-ups und Scale-ups einzuführen. Zudem können nicht genutzte EU-Mittel für KI-Gigafabriken umgeleitet werden, und es wird die Möglichkeit geschaffen, multinationale Standorte zu betreiben. Die Finanzierung soll durch eine öffentlich-private Kooperation erfolgen (17 Prozent EU-Mittel, mindestens 17 Prozent nationale Mittel). Auch die Europäische Investitionsbank bekräftigte Ihre Unterstützung beim Aufbau der Gigafabriken. 

Darüber hinaus werden Quantenforschungs- und Innovationsaktivitäten aus dem Programm Horizon Europe in die EuroHPC-JU-Aktivitäten integriert, um die Entwicklung dieser Schlüsseltechnologie zu beschleunigen. Mit dieser Einigung will die EU eine leistungsfähige Infrastruktur für Forschung, Industrie und Start-ups schaffen, die den Zugang zu modernster KI-Rechenleistung ermöglicht und Europas Position gegenüber den USA und China stärkt. Die endgültige Annahme durch den Rat erfolgt nach der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der rechtlich-sprachlichen Überarbeitung des Textes. 

Auch Österreich hat sich als Standort für eine der geplanten Gigafabriken beworben. Im ersten Quartal 2026 wird die offizielle Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlicht.  

Ansprechpartner: Fabian Tiefnig


Energie & Nachhaltigkeit


Energieinfrastruktur ist entscheidend für unseren Standort

Im Vordergrund im Ausschnitt Strommasten mit blauem Overlay zu Punkten zusammenlaufender Linien ein Netz formend, im Hintergrund Stadtlandschaft im Abendlicht
© urbans78 | stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat diese Woche das Europäische Netzpaket vorgestellt. Ziel des Grids Packages soll es sein, das europäische Energienetz zu modernisieren und auszubauen, damit Energie effizienter zwischen den Mitgliedsstaaten fließen kann. Ein leistungsfähiges, modernes Strom- und Energienetz bildet die Basis für eine erfolgreiche Energiewende und die sichere Versorgung heimischer Unternehmen. Nur mit stabiler Netzinfrastruktur lassen sich erneuerbare Energien, Speichertechnologien und grenzüberschreitende Verbindungen effizient nutzen. Für Betriebe bedeutet das eine gesicherte Versorgung, verlässliche Planbarkeit und stabile Energiepreise, allesamt zentrale Voraussetzungen für Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit. Genau an diesem Punkt setzt das Netzpaket an. 

Zu den wesentlichen Inhalten des Vorschlags gehören die Überarbeitung der TEN-E-Verordnung zur Vereinfachung grenzüberschreitender Genehmigungsverfahren, etwa durch automatische Einstufung als „überwiegend öffentliches Interesse“, die generelle Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben sowie die Definition von acht „Energy Highways“ für vorrangige europäische Projekte. Noch ungelöst bleibt die Frage der Finanzierung. Der europäische Netzausbau wird erhebliche Zusatzkosten mit sich bringen, was die Frage nach einer gerechten europäischen Lösung zur Kostenverteilung nach sich ziehen wird.  

Im nächsten Schritt wird der Vorschlag im Rat der EU und im Europäischen Parlament verhandelt. 

Ansprechpartnerin:  Barbara Lehmann


Klimaziel 2040: Einigung über eine Emissionsreduktion von 90 Prozent  

Vogelperspektive eines Nadelbaumwaldes
© nblxer | stock.adobe.com

Rat und Europäisches Parlament haben sich diese Woche auf eine Änderung des EU-Klimagesetzes geeinigt. Bis 2040 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990 sinken, um bis 2050 eine klimaneutrale EU zu erreichen. Gleichzeitig wird ein Rahmen für die Post-2030-Klimapolitik mit Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung skizziert. Die Einigung muss noch formal von beiden Institutionen bestätigt werden. Trotz einzelner Anpassungen – etwa der erweiterten Nutzung internationaler Carbon Credits – bleibt die Zielerreichung in einem angespannten globalen Umfeld eine erhebliche Herausforderung für die europäische und österreichische Wirtschaft. Allerdings ist es im Verlauf der Verhandlungen gelungen, das Thema Wettbewerbsfähigkeit mehr in den Fokus zu rücken und insbesondere eine Stärkung der Carbon-Leakage-Regelungen im Gesetz zu verankern.  

Mit dem europäischen Klimagesetz verpflichtet sich die EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Mit der beschlossenen Einigung zur Änderung des Gesetzes wird es nun möglich einige Flexibilitäten zur Zielerreichung zu nutzen. Neu ist auch, dass die Kommission alle zwei Jahre prüfen soll, wie weit der Fortschritt in Richtung der Zwischenziele aussieht. 

Ansprechpartnerin:  Barbara Lehmann


Kurz & Bündig


Rat gibt grünes Licht für Europäisches Verteidigungsindustrieprogramm

Der Rat hat das Europäische Verteidigungsindustrieprogramm (EDIP) endgültig verabschiedet, um die Wettbewerbsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie zu erhöhen. Mit einem Budget von 1,5 Mrd. € (2025–2027), einschließlich 300 Mio. € für die Ukraine, fördert EDIP gemeinsame Beschaffungen, Produktionsausbau und Projekte von gemeinsamem Interesse, um die Versorgungssicherheit und Resilienz der EU-Verteidigungskette zu stärken.


WKÖ-Traineeprogramm: Jetzt noch bis 14. Dezember bewerben! 

Wollen Sie Österreichs Wirtschaft aktiv mitgestalten und Ihre Talente in Ministerien, Unternehmen oder direkt in Brüssel einsetzen? Sie haben einen Abschluss (Master oder Diplom) der Studienrichtungen Rechts- oder Wirtschaftsrechtswissenschaften? Dann ist das WKÖ-Traineeprogramm genau das Richtige! Im Rahmen des 18- oder 24-monatigen Traineeprogramms lernen Sie in den ersten 12 Monaten die WKÖ in verschiedenen Bereichen kennen und profitieren von umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten.

Anschließend haben Sie die Chance, weitere sechs Monate im öffentlichen Sektor, bei Unternehmen oder direkt in der EU Representation der WKÖ in Brüssel internationale Erfahrung zu sammeln. Eine weitere Einsatzmöglichkeit in Brüssel sind unsere EU-Dachverbände. Online-Bewerbungen sind noch bis zum 14. Dezember möglich, wir freuen uns auf Sie! Das WKÖ-Traineeprogramm startet am 1. April 2026.


EU-Wochenvorschau 


Sitzungen der Europäischen Kommission 

16. Dezember 

  • Gesundheitspaket
    • Biotech-Gesetz I
    • Gezielte Vereinfachung der EU-Vorschriften für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
    • EU-Plan für Herz-Kreislauf-Gesundheit
    • Paket zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelvorschriften
  • Wohnungspaket
    • Europäischer Plan für bezahlbaren Wohnraum
    • Überprüfung der Vorschriften für staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
    • Neues Europäisches Bauhaus (einschließlich Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Neuen Europäischen Bauhaus)
    • Strategie für den Wohnungsbau
  • Automobilpaket
    • Überarbeitung der CO2-Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
    • Batterie-Booster-Strategie
    • Automobil-Omnibus
    • Ökologisierung von Unternehmensflotten
  • Paket zur Umsetzung des „Clean Industrial Deal“
    • Stärkung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
    • Befristeter Unterstützungsmechanismus

Plenum des Europäischen Parlaments 

15. Dezember 

  • Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des Plans „ReArm Europe“ 

16. Dezember 

  • Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas, Verbesserung der Überwachung potenzieller Energieabhängigkeiten und Änderung der Verordnung (EU) 2017/1938
  • Bilaterale Schutzklausel in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommens und des EU-MERCOSUR-Interimsabkommens für Handel
  • Änderung der Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
  • Zwangslizenzen für Patente in Krisensituationen
  • Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen
  • Entwaldungsverordnung: bestimmte Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern
  • Erläuterung des Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum
  • Erläuterung des EU-Plans für die Gesundheit von Herz und Kreislauf 

17. Dezember 

  • Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates vom 18./19. Dezember 2025
  • Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)
  • Europäische Verteidigung – Bereitschaft 2030: Bedarfsermittlung
  • Beziehungen zwischen der EU und Saudi-Arabien
  • Verbraucheragenda 2030

17. Dezember 

  • Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates vom 18./19. Dezember 2025 
  • Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

Sitzungen des Rates 

15. Dezember  

16. Dezember 

  • Rat „Allgemeine Angelegenheiten“
    • Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates im Dezember
    • Erweiterung
    • Jahresfortschrittsbericht über Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung
    • Europäisches Semester 2026
  • Rat „Umwelt“
    • Europas Umwelt 2030
    • Bioökonomie-Strategie der EU

17. Dezember 

18. Dezember 

19. Dezember  


Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

15. Dezember 


Sitzungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 

Keine Sitzungen diese Woche 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 18. Dezember 2025 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑366/24 Amazon EU (Mindestgebühren für die Lieferung von Büchern)

Mindestgebühren in Frankreich für den Versand von Büchern

Amazon beanstandet vor dem französischen Staatsrat eine französische Verordnung, die Mindestgebühren für den Versand von Büchern nach Hause festlegt. Bei Bestellungen von Büchern im Wert von unter 35 Euro muss die Versandgebühr mindestens 3 Euro betragen, ab einem Bestellwert von 35 Euro muss sie mehr als 0 Euro betragen. Diese Verordnung soll dazu beitragen, in Frankreich ein dichtes Netz von Einzelhändlern aufrechtzuerhalten, und die kulturelle Vielfalt schützen bzw. fördern.

Amazon ist der Ansicht, dass diese Regelung gegen die Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt oder gegen den freien Warenverkehr verstoße.  

Der französische Staatsrat hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht vorgelegt.

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Binnenmarkt

Wettbewerb

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Beschäftigung und Soziales


REDAKTION: 
Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie uns.

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung