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Fotografie einer Waage aus Metall, die hinter zwei Büchern steht. Das obere Buch ist aufgeklappt, darauf befindet sich ein Hammer und eine rechteckige Ablage. Die Objekte sind auf einem weißen Tisch, Hintergrund ist eine verschwommene Glaswand.
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Kündigung nach Beschwerde über rassistische Äußerungen

Ein aktuelles Urteil zeigt: Wird ein Arbeitsverhältnis nach einer Beschwerde über rassistische Äußerungen beendet, können Schadenersatzansprüche wegen Diskriminierung entstehen. 

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01.06.2026

Ein serbischstämmiger Arbeitnehmer wurde während seines Dienstverhältnisses wiederholt mit abwertenden, an seine Herkunft anknüpfenden Äußerungen konfrontiert. Nachdem ein Kollege in einer dienstlichen WhatsApp-Gruppe ein Video mit dem Inhalt „Ausländer raus“ geteilt hatte, wandte sich der Arbeitnehmer an seine Arbeitgeberin und verlangte Abhilfe gegen die Diskriminierungen. Kurz darauf wurde sein Dienstverhältnis gekündigt. Das Gericht sah die Kündigung als Reaktion auf die Beschwerde des Arbeitnehmers und damit als diskriminierend an.

Das OLG Wien bestätigte, dass Arbeitnehmer:innen wegen der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Gleichbehandlungsgesetz nicht benachteiligt werden dürfen. Der Kläger erhielt Schadenersatz für den entstandenen Verdienstentgang in Höhe von rund 17.650 Euro sowie 2.000 Euro Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung. Das Urteil verdeutlicht, dass Arbeitgeber:innen Diskriminierungsvorfälle ernst nehmen und wirksame Maßnahmen setzen müssen. Zudem können bei diskriminierungsbedingten Kündigungen erhebliche finanzielle Folgen entstehen.

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