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Fahrtenschreiber und Hand, die eine Fahrerkarte und einen Führerschein gemeinsam hält
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Neue Tachograf-Pflicht ab Juli 2026

Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Gütertransport mit dem Smart Tacho 2 ausgestattet sein. Betriebe sollten Umrüstung, Karten und Schulungen rechtzeitig vorbereiten.

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17.02.2026

Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger, Sattelanhänger) zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG)2,5 t übersteigt - mit einem Kontrollgerät (Digitaler Tachograf) der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein.

Manche Fahrzeuge werden auf Basis der EU-Verordnung (EG) 561/2006 (Artikel 3) von der Kontrollgerätepflicht dennoch freigestellt.

Bitte prüfen Sie daher, ob die Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes für Sie ab 1. Juli 2026 verpflichtend ist, denn zahlreiche Vorbereitungen sind nötig:

  • Umrüstung des KFZ mit Digitalem Tacho (Version Smart Tacho 2)
  • Bestellung der notwendigen Karten (Fahrerkarte/Unternehmerkarte)
  • technische Möglichkeit für den Download und für die korrekte Archivierung der Daten organisieren 
  • Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen für ArbeitgeberInnen 
  • Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der neu geltenden Lenk- und Ruhezeiten

Zusätzliche Infos im Merkblatt
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