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Antragsformulare Steuererklärungen liegen auf einem braunen Holzuntergrund während ein gläsernes Sparschwein mit Euro-Münzen und Euro-Scheinen darauf steht, daneben liegen weitere Eurogeldscheine und ein Taschenrechner sowie ein Bleistift
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Veröffentlichung der Gebührenrichtlinien 2025

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Gebührenrichtlinien 2025 veröffentlicht. Die Richtlinien sind ab 1. April 2025 anzuwenden.

Lesedauer: 1 Minute

17.03.2025

Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass die Gebührenrichtlinien 2025 (GebR 2025) am 26. Februar 2025 unter folgendem Link auf der Plattform Findok veröffentlicht wurden.

Die GebR 2025 sind ab 1. April 2025 anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf Sachverhalte, bei denen die Gebührenschuld vor dem 31. März 2025 entstanden ist, sind sie anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Gebührenrichtlinien samt Vorversionen bzw. in anderen Erlässen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar.

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