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goAML ab 1. April 2021 Pflicht

Übermittlung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ab 1. April 2021 nur mehr über das elektronische Meldesystem goAML. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu registrieren.

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

goAML wurde vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drugs and Crime, kurz UNODC) entwickelt und kommt international zum Einsatz. Die Software soll die nationalen Geldwäschemeldestellen beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen und wird laufend weiterentwickelt. goAML bietet darüber hinaus auch eine Analyse-Datenbank.

Noch ist das Nutzen von goAML freiwillig, aber mit 1. April 2021 wird das elektronische Meldesystem zur Pflicht.

goAML ist über das Unternehmensserviceportal USP des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erreichbar. Für das Einrichten sind Bürgerkarte oder Handy-Signatur erforderlich. Nachdem sich Verpflichtete auf der goAML-Internetseite registriert haben, erfolgt nach Überprüfung durch die Geldwäschemeldestelle die Freischaltung. Ab dann können Verdachtsmeldungen via goAML abgegeben werden und gelangen automatisch in die Analyse-Datenbank.


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