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Zwei Männer mit dunkelblauen Anzügen präsentieren einen Folder
© Helge Bauer

Versicherung gegen Naturkatastrophen gefordert

Die Beihilfen der Länder decken nur 30 bis 60 Prozent der tatsächlichen Schäden ab. Die Fachgruppe Versicherungsmakler sowie die Sparte Information und Consulting sind sich deshalb einig: "Es braucht endlich eine flächendeckende Lösung zur Absicherung von Privatpersonen und Betrieben."

Lesedauer: 1 Minute

26.11.2025

Die Zahl der Extremwetterereignisse nimmt stetig zu! Was fehlt, ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Das unterstreicht ein aktueller Rechnungshofbericht: Zwischen 2019 und 2023 verursachten Unwetter allein in Kärnten und Tirol Schäden von über 510 Millionen Euro. Nur rund 5 Prozent der privaten Vermögenswerte sind abgesichert.

Die Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sowie die Sparte Information und Consulting forderten deshalb im Rahmen des Wirtschaftsparlaments in der Wirtschaftskammer Kärnten am 25. November 2025 eine bundesweit einheitliche Versicherungslösung für Naturkatastrophenschäden. „Wir brauchen endlich ein zukunftsorientiertes Modell, das Privatpersonen und Betriebe gleichermaßen schützt. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob und in welchem Ausmaß Beihilfen fließen“, sagt Fachgruppenobmann Peter Tschernutter.

Fehlende Sicherheit für Betriebe und Haushalte

Laut Rechnungshof decken die derzeitigen Beihilfen der Länder nur 30 bis 60 Prozent der tatsächlichen Schäden ab. Kärnten liegt mit etwa 30 Prozent am unteren Ende. Gleichzeitig ziehen sich Versicherungen zunehmend aus der freiwilligen Katastrophendeckung zurück. IC-Spartenobmann Franz Ahm: „Ohne Risikoausgleich am Markt droht eine gefährliche Lücke in der Absicherung. Viele Haushalte und Unternehmen verlieren den Zugang zu leistbaren Versicherungsoptionen - das ist volkswirtschaftlich höchst bedenklich.“ Zahlreiche Versicherer reduzieren bereits ihre Deckungssummen oder streichen Naturgefahrenbausteine gänzlich. „Wer vorsorgen will, findet kaum mehr Angebote“, warnt Tschernutter. „Damit entsteht eine ungewollte Umkehr in der Risikofinanzierung. Genau das Gegenteil von dem, was wir brauchen.“

Rechnungshof bestätigt Kärntner Forderung

Der Rechnungshof Österreich empfiehlt ausdrücklich, ein gesetzlich verankertes Versicherungsmodell für Schäden durch Extremwetterereignisse zu schaffen – inklusive risikogerechter Prämien und zumutbarer Selbstbehalte. Bereits 2022 hat die Wirtschaftskammer Kärnten im Rahmen des Wirtschaftsparlamentes in einem Antrag auf diese Notwendigkeit einer Versicherungslösung hingewiesen und eine Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) gefordert, um die Naturkatastrophendeckung in die Feuerversicherung zu integrieren. „Der Rechnungshof bestätigt nun, was wir seit Jahren fordern. Jetzt braucht es politischen Mut, damit Österreich bei der Absicherung gegen Naturgefahren endlich auf ein stabiles Fundament gestellt wird“, sagt Tschernutter abschließend.

Vorschläge unseres Antrages an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Kärnten wurden beschlossen: 

  • Auf Basis des Rechnungshofberichts 2025 soll ein Gesetzesentwurf für eine verpflichtende Naturkatastrophendeckung erstellt werden
  • Die Deckung soll in das Versicherungsvertragsgesetz (§ 158 VersVG) integriert werden
  • Risikodifferenzierte Prämien und Selbstbehalte sollen gesetzlich geregelt werden
  • Die Umsetzung soll nach dem Vorbild des belgischen Modells erfolgen
  • Eine nationale Schaden- und Ereignisdatenbank (Projekt CESARE) soll zur Risikobewertung verbindlich genutzt werden

Hintergrundinfos:

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