Rückansicht einer sprechende Person vor lauschenden Zuhörer:innen
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Weiterbildung: Machen Sie's intern!

Fachgruppenseminare können in einem Firmen-Intern-Seminar (kurz FI-Seminar) an Mitarbeiter:innen weitergegeben werden. Alle infos im Überblick.

Lesedauer: 1 Minute

14.12.2023

Weiterbildung ist für unsere Berufsgruppe einerseits eine gesetzliche Notwendigkeit und andererseits die Qualitätssicherung für Ihren unternehmerischen Erfolg. Das beste Image am Markt sind topausgebildete VersicherungsmaklerInnen! Seit 1.1.2019 sieht § 137b Abs. 3 der GewO eine Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von 15 Stunden vor.

So machen Sie Ihre Mitarbeiter:innen "Fit"

Falls Sie Mitarbeiter:innen haben, die in der Versicherungsvermittlung i.S. des §137 der GewO mitwirken, ist ein Weiterbildungsnachweis für diese ebenfalls notwendig. Diese Weiterbildung kann durch interne Schulungen nachgewiesen werden. Eine naheliegende Möglichkeit ist es, die bei den besuchten Fachgruppenveranstaltungen erworbenen Kenntnisse in einem Firmen-Intern-Seminar (kurz FI-Seminar) an Ihre Mitarbeiter weiterzugeben.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Führen Sie das FI-Seminar zeitnah nach dem eigenen Besuch der Veranstaltung durch (innerhalb von 4 Wochen) - so kann aktuelles Wissen auch gut vermittelt werden! Für Schulungszwecke erhalten Sie die Vortragsunterlagen in digitaler Form von der Fachgruppe.
  • Als Stundenanrechnung für die Mitarbeiter-Teilnahmebestätigung empfehlen wir 50 Prozent der Ihnen angerechneten Weiterbildungsstunden (d. h. bei Anrechnung von 3 Weiterbildungsstunden, erhalten Ihre Mitarbeiter:innen nach der FI-Schulung 1,5 Weiterbildungsstunden als Nachweis)
  • Dokumentation aller FI-Seminare (vermittelter Inhalt, TeilnehmerInnen)
    ACHTUNG: Die Nachweise werden oft auch Jahre später noch benötigt!
    Ausstellung einer eigenen FI-Seminar-Teilnahmebestätigung für Ihre Mitarbeiter:innen
Dokumentation Firmen-Intern-Seminar Teilnahmenbestätigung für Mitarbeiter:innen


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