Fake-Bewertungen werden zunehmend ein Problem für heimische Tourismusbetriebe
Dringenden Handlungsbedarf im Zusammenhang mit falschen und kreditschädigenden Bewertungen im Internet sieht die Interessenvertretung der Kärntner Gastronomie und Hotellerie.
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Bewertungen sind in der Hotellerie nichts Neues. Die Marktmacht internationaler Reiseportale wie booking.com, Expedia oder HRS hat das Vertriebssystem in der Beherbergungsbranche bereits vor Jahrzehnten komplett verändert. Fester Bestandteil sind Gästebewertungen, die ein subjektives Feedback darstellen. „Sie sind für uns ein wichtiges Qualitätsbarometer und fließen in das Kundenfeedback ein. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um Bewertungen von verifizierten Buchungen und nicht um reine Fantasiebewertungen handelt“, unterstreicht Sigi Moerisch, Obmann der Fachgruppe Hotellerie.
Denn: Anonyme Fake-Bewertungen auf Online-Plattformen wie Google oder TripAdvisor werden vermehrt zum Problem für heimische Tourismusbetriebe. Qualität und die persönliche Meinung des Gastes sind gefragt. „Konstruktive Kritik fördert die Weiterentwicklung und hilft, blinde Flecken zu vermeiden. Immer häufiger kommt es jedoch zu ungerechtfertigten, falschen, diffamierenden oder wettbewerbswidrigen Bewertungen, die von Gästen oft bewusst als Druckmittel eingesetzt werden“, berichtet Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie.
Rechtslage unbefriedigend
Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Kärnten verzeichnet einen kontinuierlichen Beratungsbedarf im Zusammenhang mit derartigen Falschbewertungen. In der Regel handelt es dabei immer um Einträge, bei denen der Verfasser anonym oder unter einem Pseudonym eindeutig unwahre und kreditschädigende Behauptungen aufstellt. Die Rechtslage ist derzeit unbefriedigend, die Löschung der Einträge ein langwieriger und kostenintensiver Prozess, der häufig erfolglos bleibt.
Um anonymen Bewertungen in Zukunft wirksam begegnen zu können, fordern die beiden Obleute, dass sich die Nutzer auf den Plattformen eindeutig identifizieren müssen, etwa durch eine Handy- oder Kreditkartennummer. Zudem müsse sichergestellt werden, dass eine Bewertung durch die Plattform nur dann möglich ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Person das betreffende Hotel oder Restaurant tatsächlich besucht hat, wie dies bereits bei Booking.com der Fall ist.
Problematisch ist aus Sicht der Wirtschaft die irreführende Argumentation mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. „Die Meinungsfreiheit darf nicht auf Kosten der Existenz von Hotel- und Gastronomiebetrieben missbraucht werden. Die Zulässigkeit subjektiver Meinungen und Werturteile steht selbstverständlich außer Streit, die Grenze muss aber dort gezogen werden, wo falsche, diffamierende und wettbewerbswidrige Bewertungen abgegeben werden, die für Unternehmer mitunter existenzbedrohend sein können“, so Sternad abschließend.