Anbauten an Zugmaschinen

Erlass: Nachträgliche Ausstattung von Zugmaschinen mit Druckluft-/Hydraulik-Bremsanlagen für Anhänger - Möglichkeit des Absehens von einer Vorführung des Fahrzeuges

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Die nachträgliche Ausstattung von Zugmaschinen mit einer Druckluft- / Hydraulikbremse stellt eine anzeige- und genehmigungspflichtige Änderung gemäß § 33 Kraftfahrgesetz 1967 dar.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ist aber eine Vereinfachung in der Abwicklung des Verfahrens denkbar.

1. In folgenden Fällen kann sich die Überprüfung auf die vorgelegten Nachweise und Unterlagen beschränken und von einer Fahrzeugvorführung in der Landesprüfstelle abgesehen werden:

  • Die Druckluft-/Hydraulikbremse stammt von einem Hersteller von Standard-Druckluft- / Hydraulikbremsanlagen, der über ausreichende Prüfnachweise für die verwendeten Bauteile, sowie über die jeweiligen Anbauvorschriften der Zugmaschinenhersteller (oder Herstellerfreigaben) verfügt, in denen die Eignung zum Anbau an das jeweilige Fahrzeug eindeutig festgelegt ist, und in denen festgelegt ist, zu welchen Typen/Varianten/Versionen von Zugmaschinen (einschließlich EG Typengenehmigungsnummer) die gegenständliche Bremsanlage passt und
  • für die jeweilige Anlage ist eine Einbau- und Betriebsanleitung vorhanden, aus der hervorgeht, welche Drücke bei welchen Pedalkräften an den Anhänger-Bremsanschlüssen anliegen müssen und
  • die gelieferte Druckluft-/Hydraulikanlage wird von einem Fachbetrieb, der über eine entsprechende Berechtigung vom jeweiligen Bremsenhersteller verfügt, nach den Anweisungen der Einbau- und Betriebsanleitung eingebaut und der fachgerechte Einbau bestätigt.

2. Wenn die Voraussetzungen nicht klar und eindeutig nachgewiesen werden können, insbesondere weil Anlagen von unbekannten Herstellern verwendet werden, weil die Dokumentation unzureichend ist, oder wenn sonst Bedenken gegen eine Eintragung ohne Fahrzeugbesichtigung bestehen, ist sie Änderungsgenehmigung mit Fahrzeugvorführung und Prüfung durchzuführen.

Stand: 02.01.2024