Kartonagen Pakete verpackt und bereit für den Versand stehen auf einem Regal während im Hintergrund weitere Pakete stehen
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E-Commerce Rechtsfrage #1: Müssen dem Verbraucher die Versandkosten im Widerrufsfall rückerstattet werden?

Lesedauer: 2 Minuten

23.01.2024

Kaufen Verbraucher im Onlinehandel ein, so steht ihnen ein 14-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Macht ein Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so stellt sich die Frage, ob der Händler dem Verbraucher auch die Versandkosten erstatten muss.

Erstattungspflicht der Versandkosten im Rücktrittsfall 

§ 14 Abs 1 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) regelt, dass der Unternehmer dem Verbraucher alle geleisteten Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten zu erstatten hat. Neben dem Preis, den der Verbraucher für die gekauften (und nun zurückgesendeten) Waren bezahlt hat, sind dem Verbraucher also auch die Versandkosten (Kosten für die Hinsendung) zu erstatten.

Auswahl einer teureren Art der Lieferung durch den Verbraucher. 

Hat sich der Verbraucher für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, sieht das Ganze etwas anders aus. Wenn der Verbraucher statt der günstigsten Standardlieferung eine teurere Liefermethode wählt, beispielsweise einen Expressversand, müssen diese Mehrkosten nicht erstattet werden. Der Verbraucher hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Rückzahlung der Versandkosten in Höhe der Standardlieferung.

Beispiel: Die günstigste, vom Händler angebotene Standardlieferung kostet 4,90€. Der Verbraucher entscheidet sich für einen Expressversand um 8,90€. Im Rücktrittsfall müssen Händler lediglich Versandkosten in Höhe von 4,90€ (Kosten für die günstigste Standardlieferung) erstatten.

Wer trägt die Kosten für den Rückversand? 

Die Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Verbraucher, jedoch nur, wenn er vor Vertragsabschluss bzw. vor Abgabe seiner Vertragserklärung darüber informiert wurde. Händler müssen daher in ihrer Rücktrittsbelehrung darauf hinweisen, dass der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat. Fehlt diese Information, so trägt der Händler die Kosten für den Rückversand.

Sind Bearbeitungsgebühren zulässig? 

Eine häufige Überlegung ist es, für die Bearbeitung der Rücksendung eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Doch ist die Berechnung einer Bearbeitungspauschale zulässig?

§ 15 Abs 2 FAGG normiert, dass der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen hat, wenn er darüber informiert wurde. Darunter sind die Kosten für die Paket(rück)sendung durch einen Versanddienstleister zu verstehen. Bearbeitungsgebühren zählen nicht zu den „unmittelbaren Kosten der Rücksendung“. Sonstige Kosten oder Gebühren dürfen dem Verbraucher im Rücktrittsfall nicht auferlegt werden, daher wäre die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr unzulässig.

In welcher Höhe sollte ich Versandkosten verlangen? 

Die Festlegung der Höhe der Versand- und Rückversandkosten liegt jedem Händler frei. In einer von der Sparte Handel der WKNÖ in Auftrag gegebenen Masterarbeit wurde untersucht, in welcher Höhe Verbraucher Versand- und Rückversandkosten nach Branche akzeptieren. Die Ergebnisse zeigen eine akzeptable Preisspanne nach Branche sowie den aus Verbrauchersicht optimalen Preis für Versand- und Rückversand. Für Expresslieferungen oder CO2-neutralen Versand sind Verbraucher bereit, mehr zu bezahlen. Diese Informationen können Händlern dabei helfen, eine optimale Versandkostenstrategie zu entwickeln.

Hier geht’s zur Studie: Versandkosten und deren Zahlungsbereitschaft im österreichischen B2C E-Commerce nach Branchen


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Jacqueline Eder, LL.B.
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