Friseure, Landesinnung
Förderung der Landesinnung Friseure für NÖ Lehrbetriebe
Lesedauer: 1 Minute
14.01.2025
Förderkriterien
Fördergegenstand/Förderkreis
Gefördert wird die Lehrlingsausbildung von aktiven Mitgliedsbetrieben der Landesinnung der Friseure Niederösterreichs. Voraussetzung ist die Beschäftigung mindestens 1 Lehrlings im Lehrberuf Friseur:in (Stylist:in) (außerhalb der Probezeit) im Kalenderjahr 2025.
Förderhöhe
Einmalig 200,- Euro pro Kalenderjahr pro Betrieb.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt für das Jahr 2025.
Einreichfrist
Der Antrag muss bis zum Ende des Kalenderjahrs 2025 beantragt werden.