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Friseurlehrling wird von Ausbildner:in beim Haareschneiden unterwiesen.
© auremar | stock.adobe.com
Friseure, Landesinnung

Förderung der Landesinnung Friseur­e für NÖ Lehr­be­triebe

Lesedauer: 1 Minute

14.01.2025

Förderkriterien

Fördergegenstand/Förderkreis
Gefördert wird die Lehrlingsausbildung von aktiven Mitgliedsbetrieben der Landesinnung der Friseure Niederösterreichs. Voraussetzung ist die Beschäftigung mindestens 1 Lehrlings im Lehrberuf Friseur:in (Stylist:in)  (außerhalb der Probezeit) im Kalenderjahr 2025.

Förderhöhe
Einmalig 200,- Euro pro Kalenderjahr pro Betrieb.

Dauer
Die Fördermaßnahme gilt für das Jahr 2025.

Einreichfrist
Der Antrag muss bis zum Ende des Kalenderjahrs 2025 beantragt werden.

Förderantrag

Daten zum Unternehmen

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Kontaktdaten

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Rechtliches

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