Friseure, Landesinnung
Förderung der Landesinnung Friseure für NÖ Lehrbetriebe
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29.04.2026
Förderkriterien
Fördergegenstand/Förderkreis
Gefördert wird die Lehrlingsausbildung von aktiven Mitgliedsbetrieben der Landesinnung der Friseure Niederösterreichs. Voraussetzung ist die Beschäftigung mindestens 1 Lehrlings im Lehrberuf Friseur:in (Stylist:in) (außerhalb der Probezeit) im Kalenderjahr 2026.
Förderhöhe
Einmalig 250,- Euro pro Kalenderjahr pro Betrieb.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt für das Jahr 2026.
Einreichfrist
Der Antrag muss bis 31.12.2026 beantragt werden.