
Förderungen Ihrer Innung
Metalltechniker
Lesedauer: 3 Minuten
NEU: Die folgende Förderung ist über das Antragsformular zu beantragen.
Antrags- u. förderberechtigt für alle folgenden Fördermaßnahmen sind aktiv gemeldete Mitglieder der Landesinnung der Metalltechniker Niederösterreich.
1. Weiterbildungsförderung der Metalltechnik Innung NÖ
Als Ihre Landesinnung wollen wir Ihnen mit dieser Förderung einen Anreiz für Ihre persönliche Fortbildung und jene Ihrer Mitarbeiter bieten. Wir unterstützen Sie bei der Absolvierung fachspezifischer Seminare für Unternehmer und deren Mitarbeiter mit einem Betrag von 50% bzw. max. €200 der Kurskosten pro Teilnehmer. Diese Förderung kann 5-mal jährlich, bis zur Ausschöpfung des Förderungspools, angefordert werden. Das geförderte Kursangebot umfasst, neben dem fachlich-technischen Bereich, auch Betriebswirtschaft, Management und EDV.
Voraussetzung
Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Antragsformular. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung, Teilnahmebestätigungen) nach dem Kurs wird gebeten. Die Förderung ist binnen 3 Monaten nach der Maßnahme genehmigen und abrechnen zu lassen.
Folgende Fördermaßnahmen bitte wie gehabt per E-Mail unter metalltechnik@wknoe.at beantragen:
2. Förderung E zu B-Führerschein
3. Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Rechtsanwalt brauchen
4. Förderung EN 1090 – Erstberatung:
5. Fachbuchförderung
6. Beratungsförderung
2. Förderung E zu B-Führerschein
Wir unterstützen Sie bei der Absolvierung des E zu B-Führerscheins für Lehrlinge und Mitarbeiter mit einem Betrag von 50% bzw. max. €200 der Kurskosten pro Teilnehmer. Diese Förderung kann 5-mal jährlich, bis zur Ausschöpfung des Förderungspools, angefordert werden.
Voraussetzung
Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Mail an metalltechnik@wknoe.at. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung, Teilnahmebestätigungen bzw. Führerscheinkopie) nach dem Kurs wird gebeten. Die Förderung ist binnen 3 Monaten nach der Maßnahme genehmigen und abrechnen zu lassen.
3. Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Rechtsanwalt brauchen
Wir haben für Sie, in Kooperation mit dem Rechtsanwalt der Bundesinnung der Metalltechniker, Dr. Ing. Andreas Pascher, ein Paket geschnürt, das Sie ab sofort in Anspruch nehmen können.
Sollten Sie spezielle rechtliche Probleme und Fragestellungen haben, die im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Bereich der Metalltechnik stehen, bei welchen Sie glauben, dass Ihnen ein Rechtsanwalt behilflich sein kann, fördern wir Ihre Anfragen bei Dr. Ing. Andreas Pascher wie folgt:
Förderumfang
Die telefonische Erstberatung ist für Sie gratis. Für ein folgendes Erstgespräch in der Kanzlei von Dr. Pascher (Kosten: 70-90€) übernimmt Ihre Innung 50% dieser Kosten. Sie können eine derartige Förderung 5x pro Jahr in Anspruch nehmen.
Einfach im Anschluss unbürokratisch die Rechnung von Dr. Pascher an das Innungsbüro senden oder mailen an metalltechnik@wknoe.at. Die Fördermaßnahme gilt solange bis das vom Ausschuss beschlossene Gesamtbudget ausgeschöpft ist.
Kontaktdaten:
Pascher Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ing. Andreas Pascher
A-1010 Wien, Zedlitzgasse 1
Tel: 01 513 86 28 Fax: DW 11
andreas.pascher@psra.at
www.psra.at
4. Förderung EN 1090 - Erstberatung:
Wir als Ihre Landesinnung unterstützen Sie bei Absolvierung einer Erstberatung zur EN 1090 mit einem Betrag von 50% der Gesamtkosten. Diese Förderung kann lediglich 1-mal ausbezahlt werden.
Eine Liste der Erstberater kann bei der Innung unter metalltechnik@wknoe.at angefordert werden.
Voraussetzung
Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Mail an metalltechnik@wknoe.at im Vorhinein. Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung) nach der Erstberatung wird gebeten.
5. Fachbuchförderung
Als Ihre Landesinnung wollen wir Ihnen mit dieser Förderung einen Anreiz für Ihre persönliche Weiterbildung bieten.
Wir unterstützen Sie beim Ankauf von facheinschlägigen Fachbüchern und fachspezifischen Unterlagen mit einem Betrag von 50% (max. €200,-). Diese Förderung kann 1x pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung ist die formlose Antragstellung per Post an „Landesinnung der Metalltechniker - Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten“, per Mail an metalltechnik@wknoe.at.
Um Übermittlung der benötigten Unterlagen (Rechnung, Zahlungsbestätigung) nach dem Kauf wird gebeten.
6. Beratungsförderung
Ihre Landesinnung unterstützt Sie bei erfolgter Inanspruchnahme einer ökologischen, geförderten Betriebsberatung der WKNÖ zusätzlich mit einem Betrag von bis zu € 300,-. Diese Förderung kann 1x pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung ist die bereits erfolgte Inanspruchnahme dieser Beratung. Um Übermittlung der Unterlagen als Nachweis (Beratungsbericht, Zeitaufstellung des Beraters, Honorarnote, Zahlungsnachweis für Beratung, Kontoauszug mit erhaltener Förderung) wird gebeten.
Wir entscheiden dann über die Höhe der Förderung, die an Sie ausbezahlt wird.
Die Fördermaßnahmen der Landesinnung sind „De-minimis“- Beihilfen:
Die auf dieser Seite angeführten Förderungen stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung 1407/2013/EU der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 352/1 vom 24.12.2013, dar. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren EUR 200.000,-- (für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs EUR 100.000,--) nicht übersteigen.
Weitere Fördermöglichkeiten für Sie:
- Förderungen für Betriebe
- Förderungen für die Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmer
- Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe
- Förderungen bei Ablegung der Meisterprüfung