Produktbewerbung – Heilaussagen, Health Claims Verordnung und mehr
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17.12.2025
Direktberater sind zurecht stolz auf ihre Produkte. Doch oft geraten Sie bei der Produktbewerbung unwissentlich in die Falle von unlauterem Wettbewerb oder Verwaltungsstrafbestimmungen.
Heilaussagen oder Gesundheitsversprechen sind nur sehr eingeschränkt legal verwendbar, krankheitsbezogene Aussagen sind grundsätzlich verboten!
Vor allem bei einem großen Produktsortiment im Direktvertrieb – den Nahrungsergänzungsmitteln – richten sich erlaubte Aussagen nach dem Reglement der EU-Health Claims Verordnung.
Und wie sieht es eigentlich mit der Verwendung von „Vorher-Nachher-Bildern“ aus?
All dies und mehr wurde in einem Fachvortrag rechtskundig und aus erster Hand geklärt.
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