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Eine Person steht an einem Tisch. Vor ihr sind ein Computer und ein Bankomatlesegerät. Links neben der Person steht eine weitere Person, die eine Fahrradspeiche hält. Im Hintergrund hängen von der Decke weitere Speichen.
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Fahrzeughandel, Landesgremium

Webinar 10.6.2026: WaRUG, Right to Repair und Rücktrittsbutton

Neue Pflichten für den Fahrzeughandel im Bereich Gewährleistung, Garantie und Verbraucherinformation

Lesedauer: 1 Minute

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15.05.2026

Mit dem Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG) und dem Verbraucherrechte-Änderungsgesetz 2026 kommen auf Unternehmen im Fahrzeughandel zahlreiche neue Verpflichtungen im Bereich Gewährleistung, Garantie und Verbraucherinformation zu. Die neuen Bestimmungen sollen nach derzeitiger Planung zum Teil  bereits Mitte Juni 2026 (Widerrufsbutton), zum Teil Ende Juli 2026 (WaRUG) sowie Ende September 2026 (Nachhaltigkeitsinformationen, Informations- und Transparenzvorgaben) in Kraft treten.

Das Webinar "WaRUG, Right to Repair und Rücktrittsbutton − Neue Pflichten für den Fahrzeughandel" findet am 10.06.2026 von 15:00 bis 17:00 Uhr statt. Unser Vortragender, RA Stefan Adametz, gibt einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen und deren Auswirkungen auf den Geschäftsalltag.

Behandelt werden insbesondere neue Transparenz- und Informationspflichten bei Gewährleistung und Garantie, der Anspruch auf Reparatur im Sinn des "Right to Repair", Änderungen bei Garantieerklärungen sowie neue Vorgaben für Unternehmen im stationären Handel und im Online-Vertrieb.

Darüber hinaus werden auch die neuen Anforderungen im Fernabsatz – insbesondere der künftig verpflichtende "Rücktrittsbutton" für Online-Verträge – erläutert. Neben den rechtlichen Grundlagen stehen vor allem die praktische Umsetzung sowie mögliche Risiken und Handlungsfelder für Unternehmen im Fokus.

Das Webinar wird aufgezeichnet und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Anschluss zur Verfügung gestellt.

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