Teilnahmebedingungen "Frühjahrsgewinnspiel Schuhfachhandel"
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Ihre Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
- Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion des BZ Schuhfachhandels NÖ der Handelsgremiengruppe 5 der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Wirtschaftskammer-Platz 1 | 3100 St. Pölten.
- Veranstalter des Gewinnspiels ist der Berufszweig (BZ) Schuhfachhandel NÖ der Handelsgremiengruppe 5 der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
- Mit Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahme
- Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Niederösterreich haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
- Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem die Gewinnkarte vollständig mit Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ausgefüllt und im teilnehmenden Schuhfachgeschäft hinterlassen wird.
- Die Teilnahme ist von 30.03.2026 bis einschließlich 30.05.2026 möglich.
- Mehrfachteilnahmen pro Einkauf sind unzulässig.
- Alle Gewinnkarten müssen bis spätestens 5. Juni 2026 bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten, eingelangt sein. Eine Gewinnkarte ist nur dann gültig, wenn sich der Firmenstempel des am Gewinnspiel teilnehmenden NÖ-Schuhfachhändlers befindet.
3. Gewinn und Gewinnbenachrichtigung
- Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmer:innen wird ein Gewinn in Form eines Salzburg-Aufenthaltes gemäß Punkt "10. Verloster Gewinn" verlost.
- Die Gewinner:in wird bis spätestens 15.06.2026 nach Teilnahme unter allen teilnahmeberechtigten TeilnehmerInnen ermittelt. Die Gewinner:in wird per Post oder E-Mail von ihrem Gewinn verständigt.
- Geht von einem Gewinner/einer Gewinnerin innerhalb einer Frist von 30 Tagen keine E-Mail beim Veranstalter ein, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
- Je TeilnehmerIn ist nur ein Gewinn möglich. Insgesamt wird ein Gewinner/eine Gewinnerin ermittelt.
- Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden.
- Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Ersatzgewinn oder Auszahlung.
- Der Gewinn ist vom jeweiligen Gewinner/der Gewinnerin im angegebenen Schuhfachhandel abzuholen.
4. Nutzungsrechtseinräumung
- Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner/die Gewinnerin ein, dass der Veranstalter den Namen zu Werbezwecken verwenden darf.
- Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ihr Name und sein/ihr Wohnort im Falle eines Gewinns auf der Blog- und Webseite des Veranstalters wko.at/noe/mode-freizeit und assoziierten Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram) veröffentlicht werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, etwa per E-Mail an: handel.gremialgruppe5@wknoe.at
5. Haftung und Freistellung
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder anderen Social-Media-Plattformen und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der/die Teilnehmer:in Facebook von jeglicher Haftung frei.
6. Verlosung
Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden.
7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
8. Datenschutz
Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen, sofern er diese selbst verarbeitet. Er wird die Angaben zur Person der TeilnehmerInnen sowie deren sonstige personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Er wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Der/die Teilnehmer:in kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die bei der WKO St. Pölten angefordert werden kann.
9. Schlussbestimmungen
- Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
- Es gilt österreichisches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
10. Verloster Gewinn
Der Gewinn umfasst ein Salzburg-Aufenthalt für den Gewinner/die Gewinnerin und eine Begleitperson, bestehend aus:
- 2 Übernachtungen inklusive Frühstück
- 2 Eintrittskarten für die Aufführung „Jedermann“ im Rahmen der Salzburger Festspiele. Die Eintrittskarten sind Bestandteil des Arrangements.
Das Arrangement ist ausschließlich im August 2026 einlösbar. Eine Einlösung zu einem anderen Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
Der genaue Termin der Aufführung wird vom Veranstalter festgelegt. Eine Terminwahl durch den Gewinner/die Gewinnerin ist nicht möglich.
An- und Abreise sowie sonstige Zusatzkosten (z.B. Verpflegung außerhalb der inkludierten Leistungen) sind nicht Bestandteil des Gewinns, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Eine Barablöse oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.