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Fokus auf Arbeitsplatz mit Unterlagen, Notizblock, Stift sowie Blick auf einen Teil eines Monitors mit Diagrammen, Graphen und einer Tastatur, die am Schreibtisch steht
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Fachkräfteverordnung 2026 - Neue Mangelberufsliste und Chancen für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

03.02.2026

Seit 1. Jänner 2026 gilt die neue Fachkräfteverordnung 2026 (BGBl. II Nr. 316/2025). Festgelegt wird, in welchen berufen Unternehmen ausländische Fachkräfte unter erleichterten Bedingungen beschäftigen dürfen.

64 bundesweite Mangelberufe sowie regionale Listen für alle Bundesländer mit Ausnahme Wien (8 regionale Listen). 

HR-TO-DO:

  • Mangelberufsliste prüfen
    Siehe Links
  • Recruiting-Prozesse anpassen
    Stellenanzeigen mit korrekter Berufsbezeichnung 
    Gehaltsgrenzen für Rot-Weiß-Rot-Karte beachten
  • Dokumentation vorbereiten
    Nachweis der Qualifikation (Diplome, Berufserfahrung)
    Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung 
    Deutschkenntnisse und Anerkennung prüfen
  • Kommunikation intern & extern
    Führungskräfte und HR-Team 
    Bewerber:innen transparent über Verfahren und Zeitplan informieren
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