Fachkräfteverordnung 2026 - Neue Mangelberufsliste und Chancen für Unternehmen
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03.02.2026
Seit 1. Jänner 2026 gilt die neue Fachkräfteverordnung 2026 (BGBl. II Nr. 316/2025). Festgelegt wird, in welchen berufen Unternehmen ausländische Fachkräfte unter erleichterten Bedingungen beschäftigen dürfen.
64 bundesweite Mangelberufe sowie regionale Listen für alle Bundesländer mit Ausnahme Wien (8 regionale Listen).
HR-TO-DO:
- Mangelberufsliste prüfen
Siehe Links
- Recruiting-Prozesse anpassen
Stellenanzeigen mit korrekter Berufsbezeichnung
Gehaltsgrenzen für Rot-Weiß-Rot-Karte beachten
- Dokumentation vorbereiten
Nachweis der Qualifikation (Diplome, Berufserfahrung)
Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung
Deutschkenntnisse und Anerkennung prüfen
- Kommunikation intern & extern
Führungskräfte und HR-Team
Bewerber:innen transparent über Verfahren und Zeitplan informieren