Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft
Lesedauer: 1 Minute
In Zeiten flexibler Arbeitsmodelle und digitaler Erreichbarkeit gewinnen Bereitschaftsdienste zunehmend an Bedeutung. Dieser Beitrag stellt die arbeitsrechtlichen Unterschiede zwischen Rufbereitschaft und Arbeitsbereitschaft dar.
Begriffserklärung
- Arbeitsbereitschaft:
Der/Die Arbeitnehmer:in befindet sich am Arbeitsplatz und muss jederzeit mit der Arbeitsaufnahme rechnen (z. B. Portierdienste, Maschinenüberwachung). Dies gilt voll als Arbeitszeit und ist entsprechend zu entlohnen. - Rufbereitschaft:
Der/Die Arbeitnehmer:in hält sich an einem selbst gewählten Ort auf, muss aber jederzeit erreichbar sein und im Bedarfsfall zur Arbeit erscheinen. Dies gilt nicht als Arbeitszeit. Es zählen nur tatsächliche Einsätze.
Rechtliche Aspekte
Die Rufbereitschaft gilt als Ruhezeit, solange kein Einsatz erfolgt. Nur der tatsächliche Einsatz ist auch entgeltpflichtig. Für die bloße Bereitschaft kann ein pauschales Entgelt vereinbart werden. Ohne Kollektivvertrag sind maximal zehn Tage Rufbereitschaft pro Monat zulässig. Mit einer kollektivvertraglichen Grundlage können bis zu 30 Tage in drei Monaten Rufbereitschaft vereinbart werden.
Die Arbeitsbereitschaft verlangt die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz — auch wenn gerade keine aktive Tätigkeit ausgeübt wird — da die Beschäftigten jederzeit einsatzbereit sein müssen. Daher gilt die Arbeitsbereitschaft auch vollumfänglich als Arbeitszeit und muss dementsprechend, wie reguläre Arbeitszeit, vergütet werden. Sie zählt auch zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und ist bei der Arbeitsaufzeichnung zu berücksichtigen.
Warum ist die Unterscheidung wichtig?
Die korrekte Einstufung hat direkte Auswirkungen auf die Arbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten, Vergütung und Zuschläge, Personalplanung und Arbeitserfassung, sowie für die Rechtskonformität bei Prüfungen durch die Behörden.
Empfehlungen für Ihre HR-Arbeit
Schaffen Sie vertragliche Klarheit und dokumentieren Sie die Einsätze. Beachten Sie, dass häufige Rufbereitschaft zu gesundheitlicher Belastung führen kann. Achten Sie daher auf ausreichende Ruhezeiten. Prüfen Sie auch den Kollektivvertrag, da gerade in der Industrie viele Bereitschaftszeiten sehr detailliert geregelt sind.
Wer Bereitschaftsdienste organisiert oder leistet, sollte die Unterschiede kennen und die Rahmenbedingungen vertraglich absichern. Eine transparente Dokumentation schützt vor rechtlichen Risiken und sorgt für faire Bedingungen.