Export von Single- und Dual Use-Gütern
Chance für NÖ-Metalltechnische Industrie
Lesedauer: 3 Minuten
Die Fachgruppe der Metalltechnischen Industrie Niederösterreich hat CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH („CMS“) gemeinsam mit ao. Univ-Prof. MMag. Dr. Peter Hilpold beauftragt, die unionsrechtlichen und nationalen Rahmenbedingungen für den Export von Single- und Dual-Use-Gütern aufzuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen, durch welche Maßnahmen des Unionsgesetzgebers oder des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers oder aber der nationalen Vollzugsbehörden die rechtlichen Rahmenbedingungen inklusive Bestimmungen betreffend die Neutralität Österreichs so verbessert werden könnten, dass bestehende Unsicherheiten oder vermeidbare Erschwernisse für Unternehmen im Bereich der metallverarbeitenden Industrie bei der Produktion und dem Absatz von Single- und Dual-Use-Gütern beseitigt oder vereinfacht werden können.
Das Gutachten enthält 21 sehr konkrete Vorschläge, in welchen Gesetzesmaterien man sehr konkret und einfach etwas verändern könnte, um den wirtschaftlichen Erfolg etwas zu erleichtern. Die Forderungen zielen auf eine Vereinfachung, Harmonisierung und Modernisierung des Exportkontrollrechts, die Reduktion nationaler Sonderwege und eine bessere Rechtssicherheit für Unternehmen ab. Besonders betont wird die Notwendigkeit, nationale Verschärfungen („Gold Plating“) kritisch zu hinterfragen und möglichst abzubauen.
Studie „Handel unter Kontrolle –Eine Dual-Use-Exportanalyse“
Zusätzlich wurde Economica mit einer Studie „Handel unter Kontrolle – Eine Dual-Use-Exportanalyse“ beauftragt. Sie befasst sich mit dem Handel von Dual-Use-Produkten aus Österreich und Europa.
Die Studie analysiert den Handel mit Dual-Use-Gütern aus Österreich und Europa, also Gütern, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können. Im Fokus stehen die Auswirkungen der EU-Verordnung 2021/821 auf die Exporttätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Ziel ist es, empirisch zu untersuchen, wie die Umsetzung der Verordnung und die Kennzeichnung als Dual-Use-Gut den Handel beeinflussen.
Die Studie bestätigt, dass sowohl Signaling- als auch Gold-Plating-Effekte den Handel mit Dual-Use-Gütern negativ beeinflussen. Eine Reduktion unnötiger Kennzeichnungen und eine Harmonisierung der nationalen Auslegung könnten die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen stärken.
Zur Studie (PDF)Politik erkennt Chancen
Mitte Februar 2026 hat Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer angekündigt, dass in Österreich künftig auch genehmigte Exporte von Dual-Use-Gütern staatlich abgesichert werden können.
Das "Deckungsverbot" soll künftig nur noch für tödliche Waffen und Waffensysteme gelten. Für Güter, die nicht ausschließlich militärischen Zwecken dienen, soll es "Deckungen und Haftungen" geben, die über die Österreichische Kontrollbank (OeKB) bei Banken besichert werden.
Damit wird der Export von z.B. Spezialstahlteilen, Steuerungselektronik, Wärmebildtechnik und Nachtsichtmodule erleichtert, die in anderen europäischen Ländern bereits durch Exporthaftungen und -garantien abgesichert werden.
Für Güter, die unter das Kriegsmaterialgesetz fallen - etwa Panzer, Gewehre, Pistolen und militärische Munition -, gilt jedoch weiterhin das sogenannte Deckungsverbot. Aufrecht bleiben außerdem Exportkontrollen sowie die Genehmigungspflicht nach dem Kriegsmaterialgesetz.
Sicherheitsexportgesetz geht in Begutachtung
Die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes (vormals Außenwirtschaftsgesetz) ist zu begrüßen, wenn sie den Fokus tatsächlich auf Digitalisierung, Beschleunigung und Abkürzung der Verfahren sowie auf Entbürokratisierungsschritte und Fristensetzung des Verwaltungsverfahrens legt.