Achtung, Rufzeichen
© ghs07 | stock.adobe.com

Neue Meldepflich zu Rechenzentren

Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes

Lesedauer: 1 Minute

22.04.2024

Es wird eine Meldepflicht hinsichtlich Rechenzentren eingeführt (§ 72a): „Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Rechenzentren haben, wenn sie eine elektrische Nennleistung für Informationstechnologie von mindestens 500 kW installiert haben, ab 15. Mai 2024 und danach jährlich bis zum 15. Mai jeden Kalenderjahres die in Abs. 3 angeführten Mindestangaben zu veröffentlichen und aktuell zu halten, …“

Es wird in der Definition nicht etwa dahingehend unterschieden, ob Dienstleistungen aus dem Rechenzentrum am Markt angeboten werden: „§ 37 Z 33.: „Rechenzentrum“ eine Struktur oder eine Gruppe von Strukturen, die für die Beherbergung, die Vernetzung und den Betrieb von Computersystemen oder Servern und zugehöriger Ausrüstung für die Speicherung, Verarbeitung bzw. Verbreitung von Daten sowie für verbundene Tätigkeiten genutzt wird …..;“ Damit sind (große) Rechenzentren auch betroffen die nur für den Eigenbedarf betrieben werden.

Die konsolidierte Fassung des Gesetzes finden Sie hier: RIS - Bundes-Energieeffizienzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 22.04.2024 (bka.gv.at)

Weitere interessante Artikel
  • Weiße Form eines Häuschen mit Schild mit grüner Schrift und Symbol eines Blattes Green Deal auf Stein platziert, im Hintergrund verschwommen grünbraun Schilf
    Green Deal – Transformation. Förderguide für NÖ-Industriebetriebe
    Weiterlesen
  • Illustration: Dunkelblaue Icons zum Thema Transport und Logistik wie Flugzeuge, Schiffe, LKWs und Drohnen in weißen Kreisen quer über Weltkarte positioniert, einzelne Icons mit weißen Linien miteinander verbunden
    Entsendeanträge: Sofort-Antrags-Check für Entsendeanträge
    Weiterlesen