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Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

1. Altlastenatlas-VO-Novelle 2021 kundgemacht

Novelle beinhaltet die Ausweisung von Altlasten und die Änderung von Prioritätenklassen

Lesedauer: 1 Minute

Das BMK hat die 1. Altlastenatlas – VO – Novelle 2021 im BGBl. II Nr. 428/2021 kundgemacht. 

Inhalt der Novelle ist  

  • die Ausweisung und Festlegung der Prioritätenklasse folgender Altlasten:
    • N94 Hirschwanger Accumulatorenfabrik
    • O85 Ölverunreinigung Ennskai
    • S21 CKW-Kontamination Schattauergasse Altenmarkt
    • ST33 Teerteiche Trieben
    • V7 Bäckerei Kopf  
  • die Ausweisung folgender Altlasten:
    • N93 Holzimprägnierung Rütgers Amstetten Werk I
    • S22 Chemische Reinigung Wührer  
  • die Änderung der Prioritätenklasse folgender Altlasten auf „saniert“: 
    • K17 Filterwerk Knecht
    • N35 Glanzstoff – Deponie Nord
    • O72 Putzerei Wurm
    • W10 WIG 64 (Donaupark – Bruckhaufen) – Teilbereich  
  • die Änderung der Prioritätenklasse folgender Altlasten auf „gesichert“:
    • K12 Philips Haushaltsgerätewerk
    • K28 Jungfer Akkumulatorenfabrik
    • N12 Kapellerfeld
    • N27 Parkplatz Brevillier Urban
    • ST19 Gerbereideponie Schmidt
    • W10 WIG 64 (Donaupark – Bruckhaufen) – Teilbereich

Ferner werden diverse Grundstücksnummern aktualisiert.

Stand: 25.10.2021

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