Finanzdienstleister, Fachgruppe

Wirtschaftlicher Eigentümer

Register der wirtschaftlichen Eigentümer, WiEReG

Lesedauer: 1 Minute

1. Der Wirtschaftliche Eigentümer

Als wirtschaftlicher Eigentümer wird - kurz gesagt - eine natürliche Person verstanden, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht.

Betroffene (nach der GewO) und Verpflichtete (nach dem FM-GwG) haben ihre wirtschaftlichen Eigentümer über das Unternehmensserviceportal zu melden.

2. Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Die Einsicht erfolgt über das Unternehmensserviceportal. Dazu ist ein Antrag auf Einsicht für die zuständige Gewerbebehörde erforderlich, die dann technisch die betreffende Gewerbeberechtigung des Verpflichteten mit der Stammzahl verknüpft. Danach kann der Verpflichtete jederzeit via USP im Wirtschaftlichen Eigentümerregister Einsicht nehmen. Um den Registrierungsprozess bei der Gewerbebehörde zu unterstützen hat das Bundesministerium für Finanzen einen umfangreichen Leitfaden erstellt: Link zum Leitfaden für Gewerbetreibende. Hilfestellung bei der Registrierung im Unternehmensserviceportal bietet die auch die Hotline des USP Servicecenters.

Darüber hinaus ist seit 10.1.2020 auch eine öffentliche Einsicht möglich. Umfangreiche und aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

3. Service der WKO

Umfassende Informationen bieten auch folgende Seiten der WKO:

4. Wissenswertes

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/wiereg

Stand: 16.04.2024

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