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Eine Sanduhr mit blauem Sand sowie ein Kalender stehen auf einem Holztisch
© Brian Jackson | stock.adobe.com
Hotellerie, Fachgruppe

Sammelklage gegen Booking.com - Frist bis 29. August 2025 verlängert

Bereits über 10.000 Hotels in ganz Europa haben sich angeschlossen

Lesedauer: 1 Minute

30.07.2025

Im Mai diesen Jahres haben sich europäische Hotelverbände aus über 25 Ländern zu einer wegweisenden europaweiten Sammelaktion gegen Booking.com zusammengeschlossen. Wir haben informiert!

Die Frist zur Teilnahme an der europäischen Sammelklage gegen Booking.com wurde nun um einen Monat verlängert – Hoteliers können sich noch bis 29. August 2025 kostenlos und risikofrei registrieren.

Bereits über 10.000 Hotels in ganz Europa haben sich angeschlossen, um Entschädigungen für finanzielle Schäden durch die unzulässigen "Bestpreis"-Klauseln von Booking.com zu fordern – diese wurden vom Europäischen Gerichtshof am 19. September 2024 als rechtswidrig eingestuft.

Teilnahme an Sammelklage

  • Die Teilnahme an der Sammelklage ist völlig kostenlos und birgt kein rechtliches Risiko. Alle Kosten und Risiken werden von einem Prozessfinanzierer übernommen.
  • Der Fall wird von einem Team aus sehr erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsanwälten, Prozessanwälten und Wettbewerbsökonomen geleitet und bearbeitet. Das selbe Team hat auch das Urteil des EuGH vom 19. September 2024 erwirkt.
  • Die Teilnahme ist einfach und dauert nur ein paar Minuten.
  • Melden Sie sich einfach auf der Website www.mybookingclaim.com an, und das Onboarding-Team wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie eng durch den gesamten Prozess begleiten.
  • Die neue Frist für die Teilnahme endet am 29. August 2025.

Informationen, Registrierung und FAQs

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