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Rückenansicht einer Person und eines Kindes, die nebeneinander in einem Swimming Pool im Außenbereich sind. Um den Pool sind Liegen und Sonnenschirme. Rechts ist eine Holzhütte. Im Hintergrund ist eine Bergkette.
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Hotellerie, Fachverband

Europäische Hoteliers vereinen sich in einer wegweisenden Sammelklage gegen Booking.com

Wirtschaftlicher Nachteil durch Bestpreisklauseln − Europäischer Dachverband HOTREC bereitet länderübergreifende Klage vor

Lesedauer: 1 Minute

28.05.2025

Nationale Hotelverbände aus über 25 europäischen Ländern haben sich zu einer wegweisenden europaweiten Sammelaktion gegen Booking.com zusammengeschlossen. Diese gemeinsame Initiative wird von europäischen Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC , unterstützt.

Paritätsklauseln schränkt Wettbewerbsrecht ein

Ausgangspunkt ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. September 2024, in dem festgestellt wurde, dass die Paritätsklauseln der Plattform gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Betreiber von Online-Plattformen zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen dürfen Beherbergungsbetriebe nicht mehr dazu verpflichten, auf deren Plattform denselben oder einen tieferen Preis anzubieten als den Gästen, die direkt bei Ihrem Beherbergungsbetrieb buchen.

Nun hat der Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 geurteilt, dass die Paritätsklauseln der Plattform gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Daraus ergeben sich für Hotels in ganz Europa Schadensersatzansprüche, die nun mit der von HOTREC unterstützten Sammelklage geltend gemacht werden sollen.

In Österreich haben wir uns als Hotellerie der Wirtschaftskammern Österreichs bereits vor 10 Jahren – und das erfolgreich – für ein gesetzliches Verbot dieser "Bestpreisklauseln" eingesetzt. Dennoch können auch österreichische Hoteliers durch die Anwendung wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in den letzten 20 Jahren einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben.

Teilnahme an Sammelklage

Ihr(e) Hotel(s) könnte(n) berechtigt sein, einen erheblichen Teil der in den letzten 20 Jahren an Booking.com gezahlten Provisionen (nach vorläufigen Berechnungen mindestens 30 %) zuzüglich Zinsen zurückzuerhalten.

Darüber hinaus wird Ihre Teilnahme dazu beitragen, ein klares Signal zu setzen, dass die Hotelbranche zusammensteht, wenn es darum geht, ihre legitimen rechtlichen Interessen gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen zu verteidigen.

Hinweis
⇒ Die Teilnahme an der Sammelklage ist völlig kostenlos und birgt kein rechtliches Risiko. Alle Kosten und Risiken werden von einem Prozessfinanzierer übernommen.

Der Fall wird von einem Team aus sehr erfahrenen und anerkannten Wettbewerbsanwälten, Prozessanwälten und Wettbewerbsökonomen geleitet und bearbeitet − dasselbe Team hat auch das Urteil des EuGH vom 19. September 2024 erwirkt.

Die Teilnahme ist einfach und dauert nur ein paar Minuten.

⇒ Melden Sie sich einfach auf der Website www.mybookingclaim.com an
, und unser Onboarding-Team wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie eng durch den gesamten Prozess begleiten.

⇒ Die Frist für die Teilnahme endet am 31. Juli 2025.

 Information Brochure: Collective damage action by European hotels against Booking.com

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